Zyto-Apotheker wollen Sicherheit im Sozialrecht
Der Verband der Zytostatika herstellenden Apothekerinnen und Apotheker (VZA) fordert nach der Zahlungsunfähigkeit des Apothekenrechenzentrums AvP, das als Konsequenz für Leistungserbringer eine Insolvenzfestigkeit im fünften Sozialgesetzbuch verankert wird.
Um künftig Katastrophen wie jener nach der Insolvenz von AvP vorzubeugen, sollte die Regierung nach Ansicht des VZA das Sozialgesetzbuch ändern. Es reiche nicht, lediglich individuelle Verträge mit Apothekenrechenzentren nachzubessern. Dies erklärte der Verband am gestrigen Donnerstag in einer Pressemitteilung. Durch die tägliche Arbeit mit hochpreisigen Arzneimitteln hätten Liquiditätsverluste durch die Insolvenz von AvP Apotheken, die Zytostatika herstellen, hart getroffen.
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Der Paragraph 300 SGB V erlaubt derzeit, dass Apotheken mit Apothekenrechenzentren in Anspruch nehmen können. Nach dem VZA-Präsidenten Dr. Klaus Peterseim sollte diese Erlaubnis in eine Pflicht für Apotheken umgewandelt werden, also Rechenzentren in Anspruch nehmen zu müssen. Das immer komplizierter gewordene Abrechnungssystem mache die Vorstellung, die Rezeptabrechnung allein zu stemmen, ohnehin illusorisch. Im gleichen Atemzug müsse den Leistungserbringern garantiert werden, im Falle einer Insolvenz nicht in Gefahr zu laufen, Versichertengelder zu verlieren.
Da der Gesetzgeber das E-Rezept zum 1. Januar 2022 verpflichtend einführen wird, wird ein erheblicher Teil der Rezeptabrechnung digitalisiert werden. Dann werden sich ohnehin gänzlich neue Fragen zur Abrechnung stellen.
Nachdem der Bund erste Hilfsmaßnahmen in Form von Schnellkrediten für betroffene Apotheken bereitgestellt hat, prüft der Bund weitere politische Schritte. Darüber hinaus wollen die Grünen und die FDP weitere Hilfen für Apotheker und politische Konsequenzen in Sondersitzungen besprechen.
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