Schärfere Auflagen für AOK-Rabattverträge
Um Lieferengpässen zu begegnen, setzen die Allgemeinen Ortskrankenkassen nicht auf eine Abkehr von ihren exklusiven Rabattverträgen. Sie wollen vielmehr die Hersteller stärker in die Pflicht nehmen: Unter anderem müssen diese künftig Arzneimittelreserven für drei Monate anlegen, wollen sie Vertragspartner der AOKen werden. Diese und weitere neue Bedingungen fordern die Kassen bereits in ihrer am gestrigen Montag gestarteten 24. Ausschreibungsrunde für Generika-Rabattverträge ein.
Angesichts anhaltender Arzneimittel-Lieferengpässe und der Abhängigkeit Europas von Drittländern will die Bundesregierung ihre EU-Ratspräsidentschaft dazu nutzen, die Arzneimittel-Lieferketten in Europa sicherer zu machen.
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Die AOKen sind nun auf diesen Zug aufgesprungen. „Die Corona-Pandemie zeigt überdeutlich, wie sehr die Arzneimittelversorgung in Europa von den weltweiten, krisenanfälligen Produktions- und Lieferketten der global aufgestellten Pharmaindustrie abhängig ist“, erklärte am gestrigen Montag Johannes Bauernfeind, Nachfolger von Christopher Hermann als Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg und bundesweiter Verhandlungsführer für die AOK-Arzneimittelrabattverträge. Die AOKen begrüßten daher das Ziel der deutschen EU-Ratspräsidentschaft, die Liefersicherheit wichtiger Medikamente in der EU zu stärken. Um das zu erreichen, brauche es allerdings Anreize, an denen die Arzneimittelhersteller nicht vorbei können.
Und eben solche Anreize will die AOK jetzt in ihrer 24. Tranche der Generika-Rabattverträge setzen. Dabei sieht AOK sieht die Lösung nicht in einer Abkehr von ihren stets vehement verteidigten Exklusivverträgen, wie es viele fordern. Auch in der jüngsten Ausschreibung, die 119 Wirkstoffe in 120 Fachlosen umfasst, sollen 98 im Einpartner-Modell vergeben werden.
Die jüngste AOK-Ausschreibung im Überblick:
Die Ausschreibung zur 24. Tranche der bundesweiten AOK-Rabattverträge umfasst 119 Wirkstoffe in 120 Fachlosen. Sie löst die 21. Tranche ab. Die neuen Verträge laufen zum 1. Juni 2021 an und haben eine Laufzeit bis 31. Mai 2023. Das AOK-Umsatzvolumen beziffern die Ortskrankenkassen auf rund 2,0 Milliarden Euro pro Jahr (Apothekenverkaufspreis). Geboten werden kann bis zum 22. September 2020.
Allerdings werden die Hersteller laut AOK ab sofort vertraglich verpflichtet, als Absicherung gegen Produktions- und Lieferausfälle dauerhaft Arzneimittelreserven für drei Monate anzulegen. Erst im letzten Vertragsquartal dürfe dieser Lagerbestand aufgebraucht werden.
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