Vorerst keine E-Rezepte mehr bei GERDA

Erst im November 2019 ging das E-Rezept-Modellprojekt GERDA, das Kammer und Verband der Apotheker in Baden-Württemberg ins Leben gerufen hatten, an den Start. Doch schon seit April läuft nichts mehr: E-Rezepte können weder ausgestellt noch von den Patienten abgerufen werden.

Der „Geschützte E-Rezept-Dienst der Apotheker“, kurz GERDA, wurde im Rahmen von docdirect entwickelt, einem Fernbehandlungsprojekt der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Baden-Württemberg.  Die technischen Leistungen wurden zunächst vom IT-Dienstleister Teleclinic erbracht. Zuletzt haben 41 Apotheken im Stadtgebiet Stuttgart und im Landkreis Tuttlingen teilgenommen. Dabei besteht GERDA aus drei Säulen: Der Arzt stellt das E-Rezept aus und legt es auf dem GERDA-Server ab, der Patient löst das Rezept in der Vor-Ort-Apotheke seiner Wahl ein und die Apotheke holt das Rezept vom GERDA-Server, beliefert es und rechnet ab. 

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So weit, so gut. Doch nachdem im April der Vertrag zwischen der KV Baden-Württemberg und der Teleclinic ausgelaufen war, entfiel die Möglichkeit, dass die Ärzte E-Rezepte ausstellen und dass die Patienten diese abrufen. Die fernmedizinische Behandlung durch die KV-Ärzte läuft seither mit dem neuen Partner Minxli weiter, allerdings ohne E-Rezepte. Wie der Pressesprecher des Landesapothekerverbands (LAV) Baden-Württemberg, Frank Eickmann, gegenüber der AZ erklärt, habe das E-Rezept bei der Ausschreibung durch die KV keine Rolle gespielt. Der LAV und die Landesapothekerkammer (LAK) seien nun auf der Suche nach einem Technologiepartner, der die Ärzte wieder in die Lage versetzt, E-Rezepte auszustellen und auf dem GERDA-Server abzulegen.  Laut Eickmann werden hier bereits konkrete Gespräche geführt. Bezüglich des Zugriffs der Patienten auf die E-Rezepte ergänzt die Sprecherin der LAK Baden-Württemberg Stephanie Köppinger, dass momentan ein Erfolg versprechender Ansatz im Zusammenhang mit der DAV-Web-App, die neuerdings eRezeptmanager heißt, verfolgt werde.

Derzeit müssen fernbehandelte Patienten zum Arzt oder in die Notfallpraxis

Doch warum hat die KV das E-Rezept nicht in die Ausschreibung hineingenommen? KV-Sprecher Kai Sonntag begründet dies damit, dass es nicht so viele Anbieter auf dem Gebiet der Telemedizin gebe und die Zeit gedrängt habe. Man sei aber in Gesprächen mit dem LAV und strebe eine Anbindung mittels E-Rezept an. Derzeit würden fernbehandelte Patienten, sofern sie ein Rezept benötigten, an die Hausarzt- oder Notfallpraxen verwiesen, eventuell würden auch Rezepte per Post verschickt. Ohnehin kämen, so Sonntag weiter, sehr viele Patienten nur in die Arztpraxis, um beruhigt zu werden, dass sie nichts hätten. In einer zweiten Stufe kämen dann Dinge wie Wadenwickel oder Schmerzmittel zum Einsatz, oft bleibe die Behandlung unter der Schwelle, dass eine Verordnung notwendig werde. Das Ziel sei aber, dass alle Arztpraxen an irgendein System angeschlossen sind und E-Rezepte ausstellen können, ergänzt Sonntag.

Auch wenn GERDA derzeit Pause macht, ziehen LAK und LAV dennoch ein positives Fazit: Die Pilotphase zeige, dass alle Schnittstellen und Anbindungen von GERDA problemlos funktionierten. „Die ausgestellten E-Rezepte wurden erfolgreich und sicher über den GERDA-Rezeptspeicher vom Arzt über den Patienten zur Apotheke und weiter bis zur Abrechnung übermittelt. Die Patienten haben weiterhin die freie Arzt- und Apothekenwahl. GERDA wird von den Patienten und den örtlichen Apotheken gut angenommen“, heißt es weiter.

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