Spahn und Lauterbach legen Gesetzentwurf zur Organspende vor
Noch in diesem Jahr will der Bundestag eine Neuregelung auf den Weg bringen, um die Zahl potenzieller Organspender zu erhöhen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach haben dazu jetzt einen gemeinsamen Gesetzentwurf ausgearbeitet, den sie im Parlament zur Abstimmung stellen wollen.
Der Gruppenantrag, der von Abgeordneten verschiedener Fraktionen unterstützt wird, sieht nach SPIEGEL-Informationen vor, dass jeder Bürger nach seinem Tod als potenzieller Organspender gelten soll – wenn er zu Lebzeiten nicht widersprochen hat. Bürger, die keine Organe spenden wollen, müssten dies in einem Register dokumentieren. Sie könnten dieses Veto jederzeit selbst eintragen oder auch löschen, falls sie ihre Meinung ändern. Auch der Fall, dass eine Organspende ausdrücklich gewünscht wird, soll im Register vermerkt werden können.
„Extrem unbürokratisch“
Ist kein Widerspruch hinterlegt, gilt dies als Zustimmung. Allerdings sollen Angehörige die Organentnahme ablehnen können, wenn sie glaubhaft machen, dass der Verstorbene kein Spender sein wollte, dies aber nicht dokumentiert habe. Um den Schutz der Daten zu gewährleisten, könnte das Register bei einer Bundesbehörde angesiedelt werden.
Lauterbach hielt den Vorschlag auf Anfrage für „extrem unbürokratisch“. Das Modell der Widerspruchslösung sei sehr sicher, „weil man ohne große Mühe eine Meinungsänderung dokumentieren kann“.
Über die Neuregelung der Organspende will der Bundestag fraktionsoffen abstimmen. Der Ausgang ist noch ungewiss. Mindestens eine Parlamentariergruppe will einen aussichtsreichen Gegenvorschlag für ein Gesetz einbringen. Zu den Initiatoren dieses zweiten Gruppenantrags gehören Grünenchefin Annalena Baerbock und der CSU-Politiker Stephan Pilsinger.
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