Wieder Aldi-Märkte betroffen: Porridge-Rückruf wegen gefährlichen Plastikteilchen

Hersteller ruft Haferbrei wegen Fremdkörpern aus Hartplastik zurück

Das Unternehmen SchapfenMühle GmbH & Co. KG hat einen Rückruf für verschiedene Porridge-Produkte gestartet. In manchen Packungen des Haferbreis, der auch bei Aldi Nord verkauft wurde, könnten sich Hartplastiksplitter befinden. Verschluckte Plastikteile können der Gesundheit schaden.

Hartplastiksplitter in einzelnen Packungen möglich

Das Unternehmen SchapfenMühle GmbH & Co. KG aus Ulm (Baden Württemberg) ruft verschiedene Porridge Produkte zurück, welche bundesweit in diversen Handelsunternehmen wie beispielsweise Aldi Nord angeboten wurden. Laut einer Mitteilung des Herstellers kann durch einen technischen Defekt in einer Produktionsanlage nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden, dass sich in einzelnen Packungen Hartplastiksplitter befinden könnten.

Betroffene Produkte

Betroffen sind folgende Produkte mit den angegebenen Mindesthaltbarkeitsdaten, die sich jeweils auf den Faltschachteln der einzelnen Artikel finden lassen:

  • SCHAPFEN DINKEL PORRIDGE CRANBERRY KOKOS 260 G 10 FS, Mindesthaltbarkeitsdatum 18.02.2020, gehandelt bundesweit im Lebensmitteleinzelhandel
  • SCHAPFEN DINKEL PORRIDGE ARONIA SAUERKIRSCH 260G 10 FS,
    Mindesthaltbarkeitsdatum 06.03.2020, gehandelt bundesweit im Lebensmitteleinzelhandel
  • SCHAPFEN DINKEL PORRIDGE ORANGE INGWER 260G 10 FS,
    Mindesthaltbarkeitsdatum 17.02.2020 und 30.04.2020, gehandelt bundesweit im Lebensmitteleinzelhandel
  • SCHAPFEN DINKEL PORRIDGE NATUR 260G 10 FS,
    Mindesthaltbarkeitsdatum 17.02.2020 und 30.04.2020, gehandelt bundesweit im Lebensmitteleinzelhandel
  • GLETSCHERKRONE PORRIDGE, Sorten Raspberry Pomegranate und Vanilla Honey,
    Mindesthaltbarkeitsdatum 13.12.2019, gehandelt bei Aldi Nord als Aktionsartikel seit 14.03.2019
  • GLETSCHERKRONE PORRIDGE HAFERMAHLZEIT, Sorten Klassisch, Schoko, Apfel-Zimt und Waldbeere, Mindesthaltbarkeitsdatum 15.01.2020, gehandelt bei Aldi Nord

Der Hersteller weist darauf hin, dass gekaufte Produkte mit dem entsprechenden Mindesthaltbarkeitsdatum über den Handel gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben werden können.

Fremdkörper in Lebensmitteln

In der Lebensmittelproduktion kann es wegen Fehlern in den Herstellungsprozessen immer wieder zu Verunreinigungen oder Fremdkörpern wie Aluminium- oder Plastik-Rückständen kommen.

Fremdkörper in Lebensmitteln können viele verschiedene Verletzungen und Beschwerden hervorrufen.

Je nach Größe, Beschaffenheit und Material des verschluckten Körpers können beim Kauen Verwundungen im Mund- und Rachenraum auftreten.

Verschluckte Plastikteile können – je nach Größe – die Speiseröhre bzw. die Verdauungsorgane blockieren.

Verbleiben kleinere Teile im Körper, können diese mitunter Entzündungen auslösen. Auch Verdauungs- oder Magenprobleme und innere Verletzungen sind nicht auszuschließen.

Gefährlich kann es vor allem werden, wenn es sich bei den Gegenständen um Glas handelt. (ad)

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