Streit um apothekenpflichtige Arzneimittel in der Amira-Box

Die Wettbewerbszentrale hat die Amira-Boxen für PTA und anderes Apotheken-Fachpersonal ins Visier genommen: Beim Landgericht Düsseldorf hat sie eine einstweilige Verfügung erwirkt, die den Versand und die Bewerbung dieser Boxen untersagt, wenn sie apothekenpflichtige Arzneimittel enthalten. Doch die Amira-Welt wehrt sich – rechtskräftig ist die Verfügung nicht.

PTA werden eifrig umworben: Von Apotheken als unverzichtbare aber oft rare Fachkräfte, von Unternehmen als wichtige Empfehlungsgeber für Apothekenkunden. Was letzteren Punkt betrifft, so ist dies zu einem Geschäftsmodell für Agenturen geworden, die Hersteller und Apothekenpersonal zusammenbringen: Die Communitys „Amira-Welt“ und auch die Konkurrenz „PTA in love“ sorgen dafür, dass die pharmazeutischen Fachkräfte regelmäßig über Produkte informiert werden – und im Gegenzug Bewertungen zu diesen Produkten abgeben. Zu ihrem Konzept gehört das Verschicken von Boxen, die gefüllt sind mit Infos und Produkten – in der Regel aus dem nicht apothekenpflichtigen Apothekensortiment. Wer testet und sein Urteil abgibt, sichert sich die nächste Box – und weitere Vorteile oder Gewinnchancen. Für die Hersteller ist dies eine persönliche Form der Werbeansprache, für die PTA eine Möglichkeit, Produkte auszuprobieren und nette Extras mitzunehmen – und für die Unternehmen, die vermitteln, offensichtlich ebenfalls ein lohnenswertes Geschäft.

Zugang zur Amira-Welt nur mit Nachweis der Berufsqualifikation 

Einen wesentlichen Unterschied gibt es zwischen den beiden konkurrierenden Anbietern: Für die Teilnahme an der Amira-Welt muss man sich nicht nur registrieren, sondern sich auch durch Upload der Berufsurkunde als PTA oder Apotheker, PhiP und PKA verifizieren. Damit will Amira sicherstellen, dass ihre Infos tatsächlich nur an Fachpersonal gehen. Bei PTA in love – einem Unternehmen der El Pato Medien GmbH von Thomas Bellartz und Patrick Holstein – reicht eine einfache Registrierung, sodass auch nicht pharmazeutisches Personal die Möglichkeit hat, die Produkte zu testen und zu bewerten.

Und so unterscheiden sich auch die Boxen: Während in den Amira-Boxen zuletzt auch apothekenpflichtige Arzneimittel zu finden waren, bietet die Box von PTA in love diese nur in Form leerer Packungen. In der Oktober-Box sorgte etwa eine leere Grippostad-Complex-Packung durchaus für Unverständnis bei den Community-Mitgliedern. Bewertetet werden sollte hier die Optik und die beiliegenden Informationen.

Doch gerade die bestückten OTC-Packungen sind es nun, die den Betreibern der Amira-Welt eine einstweilige Verfügung eingehandelt haben. So fand sich in der Amira-Box Gold, die zur diesjährigen Expopharm verschickt wurde, eine Packung Ibuprofen. Trotz aller Verifizierungsvoraussetzungen hält die Wettbewerbszentrale das für unzulässig. Sie sieht vor allem einen Verstoß gegen § 43 Arzneimittelgesetz, wonach apothekenpflichtige Arzneimittel nur von Apotheken abgegeben werden dürfen, und gegen das heilmittelwerberechtliche Zuwendungsverbot (§ 7 HWG). Nachdem eine Abmahnung nicht fruchtete, beantragte der Wettbewerbsverein beim Landgericht Düsseldorf eine einstweilige Verfügung gegen Amira Media. Mit Erfolg.

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