So soll die Verteilung der Schutzmasken durch Apotheken ablaufen

Lange war unklar, wie die Abgabe von Schutzmasken an Menschen aus Risikogruppen durch die Apotheken ablaufen und bezahlt werden soll. Jetzt liegt ein Referentenentwurf für eine Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums vor. Demnach beträgt der Erstattungspreis pro Maske ab dem kommenden Jahr 6 Euro einschließlich aller Zuschläge und inklusive der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. In der ersten Etappe der Ausgabe im Dezember erhalten die Apotheken eine Pauschale aus dem DAV-Nacht- und Notdienstfonds. Zudem obliegt es den Apotheken anfänglich, die Anspruchsberechtigung zu prüfen. Ab 2021 geben dann die Krankenkassen Bescheinigungen aus. 

Insgesamt 400 Millionen Schutzmasken sollen die Apotheken in Deutschland bis Ende Februar 2021 an rund 27 Millionen Bundesbürger verteilen, die besonders gefährdet sind, bei einer Infektion mit SARS-CoV-2 schwer an COVID-19 zu erkranken. Wie sollen die Offizinen diese Mammutaufgabe bewältigen? Das regelt das Bundesministerium für Gesundheit jetzt in der Verordnung zum Anspruch auf Schutzmasken zur Vermeidung einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung – SchutzmV), die Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) heute in Berlin vorstellte.

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Demnach sollen besonders vulnerable Gruppen wie Menschen, die älter als 60 Jahre sind oder an Vorerkrankungen wie Diabetes mellitus Typ 2, Herzinsuffizienz und COPD leiden, einen Anspruch auf insgesamt 15 FFP2-Masken oder Masken vergleichbarer Qualität erhalten. Der Verordnungsenwurf hat für die Bestimmung der Anspruchsberechtigten eine Stellungnahme des Gemeinsamen Bundesausschusses zugrunde gelegt. 

Die Ausgabe in den Apotheken soll in Etappen erfolgen: „Um die Abgabe bereits im Dezember 2020 aufnehmen zu können, erhalten die Anspruchsberechtigten die ersten drei Masken in einem vereinfachten Verfahren nach Vorlage des Personalausweises oder nach nachvollziehbarer Darlegung des Anspruchs durch Eigenauskunft“, heißt es im Verordnungsentwurf, der DAZ.online vorliegt. Prüfen muss dann die Apotheke: „Es liegt also viel Verantwortung bei den Apotheken“, sagte der Minister. Die Pharmazeut:innen hätten jedoch in den vergangenen Monaten bewiesen, dass sie dieses Vertrauen verdienen. Eine Eigenbeteiligung der Patienten ist im Dezember noch nicht vorgesehen.

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