NGDA erläutert Erneuerung des N-Ident-Zertifikats und passt Verfahren an

Beim Erwerb neuer N-Ident-Zertifikate zur Verlängerung des Zugangs zum Securpharm-System hat es offenbar einige praktische Probleme gegeben. Die NGDA hat daraufhin einige Erläuterungen in ihrer Anleitung geändert und einen gelegentlich aufgetretenen Anzeigefehler behoben. Gegenüber DAZ.online erläuterte die NGDA die Vorgehensweise.

Um das Securpharm-System zu nutzen, benötigt jede Apotheke einen sicheren Netzzugang, in dem sie als Apotheke erkennbar ist. Dies ist das N-Ident-Verfahren, das von der Netzgesellschaft Deutscher Apotheker (NGDA) betrieben wird. Dazu ist ein N-Ident-Zertifikat erforderlich, das jedoch nur zwei Jahre gilt. Da das Securpharm-System im Februar 2019 gestartet wurde und die meisten Apotheken ihr Zertifikat im Herbst 2018 erhalten haben, verlieren diese Zertifikate demnächst ihre Gültigkeit. DAZ.online hatte bereits auf die nötige Verlängerung bzw. den nötigen Kauf neuer Zertifikate hingewiesen. Doch war aus Apotheken zu hören, dass dies in einigen Fällen zu Schwierigkeiten geführt hat. Auf Anfrage von DAZ.online hat die NGDA die entscheidenden Schritte erläutert.

Zwei Vorgänge nötig: Relegitimation und Kauf eines neuen Zertifikats

Die wesentliche Herausforderung ist aus Sicht der NGDA, dass zwei Vorgänge stattfinden müssen: die Relegitimation und die Versorgung der Apotheken mit neuen elektronischen Zertifikaten. Der erste Vorgang, die Relegitimation, ist die Überprüfung der Daten, die die Apotheken für ihre Registrierung angegeben hatten. Dabei sind Fälle ohne Datenänderung und mit Datenänderung sowie die Abmeldung der Betriebsstätte zu unterscheiden. Auch wenn sich keine Daten geändert haben, muss erneut die Betriebserlaubnis hochgeladen werden, damit die Daten geprüft werden können.

Warten auf Bestätigung

Nach der Relegitimation muss zunächst die Bestätigung der NGDA abgewartet werden, bevor das neue Zertifikat gekauft werden kann. Denn „nur bestätigte – also erstmalig oder auch erneut legitimierte – Betriebsstätten dürfen das Zertifikat erwerben“, erklärte die NGDA gegenüber DAZ.online. Bisher wurde in der Anleitung nicht ausdrücklich auf das Warten hingewiesen. Die NGDA erklärte jedoch, in der Anleitung werde der Hinweis auf das „Warten auf die Rückmeldung der NGDA“ kurzfristig eingefügt, „um hier die richtigen Erwartungen bei unseren Kunden zu erwirken“. Die Rückmeldung der NGDA sei jeweils innerhalb von wenigen Tagen zu erwarten. Danach kann der zweite nötige Vorgang folgen.

Quelle: Den ganzen Artikel lesen