Ministerium: Cannabis-Prüfaufwand in der Apotheke ist Ländersache
Da Cannabisblüten als Rezepturausgangsstoff gelten,verursachen sie in Apotheken einen enormen Arbeitsaufwand. Nun soll das Honorar gekürzt werden. Wie könnten die Pharmazeuten im Gegenzug entlastet werden? Danach hatte sich die FDP-Bundestagsfraktion in einer kleinen Anfrage erkundigt. Das BMG verweist in seiner Antwort auf dieZuständigkeit der Länder. Und auf Länderebene bestehen in der Tat Unterschiede. So betrachtet Schleswig-Holstein holländische Blüten alsFertigarzneimittel. Wie ist das möglich?
Der gleiche Arbeitsaufwand für deutlich weniger Geld – aufdiese ungünstige Bilanz könnte es für Apotheker beim medizinischen Cannabis hinauslaufen. Denn Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will mit dem Entwurf zum Gesetz für Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) dieMedizinalhanfkosten um 25 Millionen Euro – also um die Hälfte – senken. Dies würde bedeuten, dass dieApotheker für die Verarbeitung und Prüfung der Blüten kaum noch vergütetwerden. Vorschläge für Arbeitserleichterungensieht der GSAV-Entwurf allerdings nicht vor.
Weil Cannabisblüten als Rezepturausgangsstoffbehandelt werden, muss deren Identität geprüft werden. Das Arzneibuch nenntdazu die organoleptische, mikroskopische und dünnschichtchromatographische (DC)Prüfung. Insbesondere die DC kann wertvolle Beratungszeit kosten, davon hatte sich DAZ.online jüngst ein Bild gemacht.
Wie könnten Apotheker entlastet werden?
Wie aufwendig die Versorgung von Cannabispatienten in derApotheke ist, davon hatte sich im November des vergangenen Jahres derdrogenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Dr. Wieland Schinnenburg,in einer Berliner Apotheke überzeugen können. In einer kleinen Anfrage an dieBundesregierung erkundigte sich Schinnenburg kürzlich, wie die Apotheker entlastetwerden könnten. Beispielsweise, ob sich der Prüfaufwand bundesweit in Apotheken reduzieren ließe.
Hessen verzichtet auf DC
Beim Prüfaufwand gibt es länderspezifische Ausnahmen. So hat dasRegierungspräsidium Darmstadt entschieden, dass die Apotheken in Hessen auf die DCverzichten können, wenn ihnen ein Analysenzertifikat vom Hersteller vorliegt. Lässt sich diese Auffassung eigentlich auf andere Bundesländer übertragen?
Die Antwort des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) klärt diesenPunkt nicht. So schreibt die parlamentarische Staatssekretärin Sabine Weiss(CDU) hierzu: „Die Prüfung hat nachanerkannten pharmazeutischen Regeln zu erfolgen. Dabei können für die Prüfungunter bestimmten Voraussetzungen auch andere Methoden angewendet werden, als imDeutschen Arzneibuch beschrieben sind.“ Welche „bestimmten Voraussetzungen“ geeignet sind, erläutert das BMG nicht weiter.
Hauptfragesteller Schinnenburg ist mit den Ausführungen desBMG nicht zufrieden: „DieBundesregierung bestätigt, dass die Abgabe von Medizinalcannabis für dieApotheken sehr aufwendig ist. Ihr ist aber die Situation in den einzelnenBundesländern nicht bekannt und sie kann auch nicht sagen, was sie dagegen tunwill.“
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