Länder haben Probleme mit geplanten Sanktionen gegen Impfverweigerer

Die Bundesländer fordern bei der geplanten Masern-Impfpflicht noch Änderungen. Im Bundesrat bemängelten sie in einer am vergangenen Freitag beschlossenen Stellungnahme unter anderem, dass Personen, die keine Impfung nachweisen können, künftig die Aufnahme in Gemeinschaftseinrichtungen verwehrt werden kann.

Hierdurch würde der Zugang zu Bildungseinrichtungen und die damit einhergehende Förderung von Chancengleichheit konterkariert, hieß es. Der Bundesrat lehnt es außerdem ab, dass Kita-Leitungen mit Bußgeldern belegt werden können, wenn ihre Einrichtung trotz Impfpflicht ungeimpfte Kinder aufnimmt.

Das Bundeskabinett hatte das Gesetz zur Masernimpfpflicht im Juli auf den Weg gebracht. Die Masernimpfung soll nach Ansicht der Bundesregierung für bestimmte Personengruppen zur Pflicht werden. Ab März 2020 sollen Eltern den Plänen zufolge vor der Aufnahme ihrer Kinder in eine Kita oder Schule nachweisen müssen, dass diese geimpft sind. Die Impfpflicht gilt auch für Tagesmütter und für das Personal in Kitas, Schulen, in der Medizin und in Gemeinschaftseinrichtungen, wie Flüchtlingsunterkünften. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 2500 Euro. (Hier erfahren Sie mehr Details über das Gesetz.)

Der Bundestag muss dem Gesetz noch zustimmen. Der Bundesrat kann zwar Einwände erheben, zustimmungspflichtig ist das Gesetz nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums in der Länderkammer aber nicht.

Anfang September hatten sich die Fachausschüsse des Bundesrats mit dem Gesetz beschäftigt und dem Plenum eine Beschlussempfehlung vorgelegt. Der federführende Gesundheitsausschuss, aber auch die Ausschüsse für Frauen und Jugend, für Innere Angelegenheiten sowie für Kulturfragen hatten Änderungswünsche an dem Gesetz von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) formuliert. Den Ausschüssen ging es unter anderem um die im Gesetz geplanten Datenerhebungen und darum, dass der Bundesrat bei dem Gesetz mehr Einspruchsrechte erhält.

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