Kontrahierungszwang in der Apotheke – ja oder nein?

Wie weit geht der Kontrahierungszwang? Es gibt Arzneimittel, bei denen man sich fragen kann, ob wirklich jede Apotheke sie abgeben muss. Und unter welchen Umständen muss die Apotheke vielleicht sogar die Abgabe eines Präparates verweigern? Mit diesen Fragen befasst sich am kommenden Donnerstag, dem 6. Mai, Rechtsanwalt Dr. Ulrich Grau beim ApothekenRechtTag online.

§ 17 Abs. 4 der Apothekenbetriebsordnung verpflichtet Apothekerinnen und Apotheker, verschriebene Arzneimittel in angemessener Zeit an Kund:innen abzugeben. Folgt daraus im Umkehrschluss, dass für nicht verschriebene Arzneimittel eine solche Verpflichtung nicht besteht? Und wie sieht es mit der Kontrahierungspflicht bei fachlich umstrittenen Arzneimitteln oder der „Pille danach“ aus?  Und schließlich: Wann darf (oder muss) in der Apotheke, gegebenenfalls nach Rücksprache mit dem Arzt beziehungsweise der Ärztin, die Abgabe eines verschriebenen Arzneimittels verweigert werden? Mit all diesen Fragen befasst sich Rechtsanwalt Dr. Ulrich Grau auf dem ApothekenRechtTag online im Rahmen der INTERPHARM. Es erwartet Sie ein spannender Vortrag mit anschließender Diskussion.

Programm-Info

ApothekenRechtTag online  |  Forum Arzneimittel&Recht

Kontrahierungszwang – ja oder nein? Was muss in der Apotheke abgegeben werden (und was nicht)?

Rechtsanwalt Dr. Ulrich Grau

Donnerstag, 6. Mai 2021, 14:00 bis 15:00 Uhr (Live Stream)

Das komplette Programm des diesjährigen ApothekenRechtTags sowie Informationen zur Anmeldung und zur gesamten INTERPHARM finden Sie hier. 

Dr. Ulrich Grau, geboren 1971 in Heidenheim/Brenz, ist Rechtsanwalt und Wirtschaftsjurist. Er ist seit 2006 Partner der Kanzlei D+B Rechtsanwälte.

Er studierte Rechts- und Wirtschaftswissenschaften an der Universität Bayreuth, wo er auch 2001 mit einem Thema im Vergaberecht zum Dr. iur. promovierte. Er ist sowohl in der Bundesrepublik Deutschland (Berlin) als auch in Belgien (Brüssel) als Rechtsanwalt zugelassen

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