Frankreichs Wettbewerbshüter empfehlen bahnbrechende Maßnahmen
Diefranzösische Wettbewerbsbehörde schlägt umfangreiche Maßnahmen zurLiberalisierung des Apothekensektors vor, darunter eine Lockerung des Online-Handels mit Arzneimitteln und der Apothekenpflicht und eineDeregulierung beim Apothekenbesitz. Die Apothekerschaft läuft dagegen Sturm.
In Frankreich sorgt eine Untersuchung der Wettbewerbsbehörde zur Liberalisierungder Arzneimitteldistribution und des Apothekensektors für große Aufregung. Esist nicht die erste dieser Art. Bereits im Jahr 2013 hatte die Autorité de la Concurrence(ADLC) eine ähnliche Bewertung durchgeführt. Ausder Sicht der Wettbewerbshüter waren die damaligen Empfehlungen jedoch nichtangemessen befolgt worden. Deshalb hat die Behörde den Sektor erneut unter dieLupe genommen.
Viele Apotheken rentieren sich nicht mehr
Am 4. April 2019 hat sie nun ihre Stellungnahme („Avis“) vorgelegt. Diese bezieht sich im Wesentlichen auf fünf Hauptthemen: Den Online-Verkauf von Arzneimitteln, die Apothekenwerbung, die Erweiterung derRolle des Apothekers, das Apothekenmonopol und die Regeln für denApothekenbesitz. Wie aus dem Dokument hervorgeht, beobachtet die ADLC in denletzten Jahren eine Erosion der Rentabilität der Apotheken. Diese werde herbeigeführtdurch die große Abhängigkeit vom erstattungsfähigen Markt und den dortigen Kostendämpfungsmaßnahmen,aber auch durch den verstärkten Wettbewerb im Bereich dernicht-apothekenpflichtigen Gesundheitsprodukte, bei dem die Apotheken mit den „Parapharmacies“und Supermärkte nicht mithalten können. Hier will die Behörde nun Abhilfeschaffen, aber längst nicht alle Empfehlungen schmecken der Apothekerschaft.
Online-Handel und Werbung
So erscheint den Wettbewerbshütern das Regime für den Online-Verkaufvon Medikamenten in Frankreich zu restriktiv. Bislang hätten nur 2,3 Prozent derApotheken eine Online-Lizenz, und der Online-Verkauf von Arzneimittel mache nurein Prozent des Gesamtumsatzes in dem hierfür freigegebenen Segment aus, hatdie ADLC ermittelt. Die Behörde schlägt deshalb Erleichterungen vor, um dasGeschäft anzukurbeln, wie etwa die Möglichkeit, dass Online-Apotheken ihr Verkaufsangebotauf einer gemeinsamen Seite anbieten und dass sie Lagerräume getrennt von ihrerApotheke nutzen können.
Außerdem sollen die Möglichkeiten der Preiswerbung für optionaleverschreibungsfähige Medikamente (PMF), die ansonsten in derSelbstmedikation abgegeben werden, gelockert werden, ebenso wie die Werbung fürHygieneartikel. Auch für Apothekendienstleistungen sollte nach denVorstellungen der ADELC geworben werden dürfen.
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