Fragen und Antworten zu Securpharm (Teil 1)
In drei Tagen ist es so weit, dann wird es ernst mit derUmsetzung der europäischen Fälschungsschutzrichtlinie. Aktuell scheint vor allem eines klar zu sein:Es gibt viel Unsicherheit. Wir haben versucht auf einige Fragen, die dieApotheker beschäftigen, Antworten zu finden. Im ersten Teil geht es unteranderem um Sicherheitsmerkmale, Möglichkeiten der Rückbuchung und OTC-Arzneimittel.
Was ändert sich ab dem 9. Februar?
Ab diesem Datum müssen vor der Abgabe an den Patienten alle verifizierungspflichtigen Arzneimittel verifiziert und aus dem System ausgebucht werden. Zudem muss der Erstöffnungsschutzüberprüft werden.
Müssen alle Packungen ab dem 9. Februar die Sicherheitsmerkmaletragen?
Die Sicherheitsmerkmale müssen nur verschreibungspflichtigeArzneimittel tragen, die ab diesem Stichtag vom Hersteller in den Verkehrgebracht werden. Ausgenommen sind Rx-Arzneimittel der sogenannten White-List(Anhang I der Delegierten Verordnung), dazu gehören zum BeispielAllergen-Extrakte und bestimmte Infusionslösungen.
OTC-Arzneimittel müssen grundsätzlich nicht verifiziert werden,es können aber Ausnahmen festgelegt werden. Derzeit ist die einzige Ausnahme Omeprazol, magensaftresistente Hartkapseln, 20 und 40 mg. Sie findet sich in der sogenannten Black-List (Anhang II der Delegierten Verordnung).
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Was passiert nach dem 9. Februar mit den Rx-Arzneimitteln,die noch keinen 2-D-Barcode haben?
Alle Packungen, die derzeit im Verkehr sind, bleiben auchnach dem 9. Februar verkehrsfähig und können bis zum Verfalldatum abgegebenwerden. Man scannt wie bisher auch den Strichcode.
Sind ab dem 9. Februar alle Packungen mit 2-D-Barcode verifizierungspflichtig?
Nur Packungen von Rx-Arzneimitteln, die ab dem 9. Februar vomHersteller in den Verkehr gebracht werden, sind verifizierungspflichtig. Teilweisetragen aber auch Packungen, die schon vor dem Stichtag im Umlauf waren, einen2-D-Code, zum Beispiel zu Testzwecken; aber auch Tierarzneimittel undMedizinprodukte, sowie gewisse in Indien hergestellte Arzneimittel. Diese müssen nicht verifiziert werden. Das System sollte daseigentlich erkennen, es könnte aber zu Beginn zu Fehlermeldungen kommen.
Verifizierungspflichtige Arzneimittel dürfen nur noch nacherfolgreicher Echtheitsprüfung abgegeben werden.
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