DocMorris wirbt mit doppeltem Rezept-Bonus

Das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz mit seinem neuen Rx-Boni-Verbot im Sozialrecht wird voraussichtlich noch im Dezember in Kraft treten. Das hält den niederländischen Arzneimittelversender DocMorris nicht davon ab, seinen Kunden jetzt noch einen doppelten Bonus zu versprechen: Pro verordnetem Arzneimittel soll es mindestens 5 und bis zu 10 Euro Bonus geben – und das bis Ende Januar 2021.

Diese Woche steht dem Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) noch eine letzte Runde im Bundesrat bevor. Widerstand ist dort nicht zu erwarteten, sodass einer raschen Ausfertigung und Verkündung des Gesetzes nichts im Weg stehen sollte. Das Bundesgesundheitsministerium geht davon aus, dass das VOASG im Laufe des Dezembers in Kraft treten wird – nur die Botendienstvergütung wird zum 1. Januar 2021 wirksam.

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Damit wird es auch nicht mehr lange dauern, bis das neue Boni-Verbot kommt. Bekanntlich wird § 78 Abs. 1 Satz 4 Arzneimittelgesetz, der derzeit noch die Arzneimittelpreisverordnung auf Versender im EU-Ausland erstreckt, gestrichen. Stattdessen wird die Preisbindung nun in § 129 Abs. 3 Sozialgesetzbuch V (SGB V) verankert: Demnach dürfen nur Apotheken, für die der Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung Rechtswirkung hat, Arzneimittel für GKV-Versicherte mit den Krankenkassen abrechnen. Und wenn sie dies im Rahmen des Sachleistungsprinzips tun,  sind sie zur Einhaltung der in der Arzneimittelpreisverordnung festgesetzten Preisspannen und Preise  verpflichtet und dürfen Versicherten keine Zuwendungen gewähren. Anderenfalls drohen Sanktionen.

Dass sich die großen EU-Versender um diese Neuregelung wenig scheren werden und bereit sind, die Zulässigkeit der Norm auf dem Rechtsweg klären zu lassen, haben unter anderem die Shop Apotheke und auch der Verband der Europäischen Versandapotheken bereits durchblicken lassen. Und auch die jüngste Werbung von DocMorris zeigt: Die Niederländer denken gar nicht daran, das neue Verbot zu beachten.

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