Das ist Spahns Apothekenreform im Überblick

Mit der Vorlage des ersten Entwurfes einesApotheken-Stärkungsgesetzes sorgt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU)einmal mehr für einige Überraschungen. Denn neben den bereits bekannten Punktenzum Rx-Boni-Verbot, zum Apothekenhonorar und zu den neuen pharmazeutischenDienstleistungen will das Bundesgesundheitsministerium auch erstmals Impfungenin Apotheken ermöglichen und Dauerverordnungen einführen. DAZ.online bieteteinen Überblick über den Entwurf.

Gleichpreisigkeit

Zweieinhalb Jahre nach dem EuGH-Urteil zur Rx-Preisbindungwill das BMG den Versandhandelskonflikt mit einem Verbot von Rx-Boni im SGB Vregeln. Dies soll über einen Zusatz in § 129 Abs. 1 SGBV geschehen – der Norm,die aufzählt, wozu die Apotheken nach Maßgabe des Rahmenvertrags bei der Abgabevon Arzneimitteln verpflichtet sind. Neu ist: Erstmals soll festgelegt werden,dass Vertragsstrafen von bis zu 50.000 Euro oder ein Ausschluss von derVersorgung bis zur Dauer von zwei Jahren ausgesprochen werden können, wenn sichApotheker oder Versender nicht an die Rx-Preisbindung halten.

Anmerkung: Die Apotheker hatten sich bis zuletzt gewünscht,dass das bisherige Rx-Boni-Verbot im Arzneimittelgesetz enthalten bleibt. DasBMG hat diese Wünsche aber nicht erhört und möchte den entsprechenden Passus imAMG streichen, offenbar als Reaktion auf das EU-Vertragsverletzungsverfahren. Ebensowenig ist die Frage gelöst, ob das Rx-Boni-Verbot auch für PKV-Versichertegilt. Spahn hatte kürzlich auf entsprechende Gerichtsverfahren verwiesen. Aberauch um hier Rechtssicherheit zu haben, fordern die Apotheker den Erhalt desalten Boni-Verbots im AMG. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren könnte bei dieserRegelung noch Diskussionsbedarf entstehen. Außerdem hatte die SPD angekündigt,dass sie sich für eine „Wettbewerbskomponente“ starkmachen wolle. Vorstellbarwären für die SPD hier beispielsweise kleinere Rx-Boni bis zu einer Grenze voneinem Euro.

Neue vergütete pharmazeutische Dienstleistungen in Apotheken

Versicherte sollen künftig „Anspruch auf zusätzlichehonorierte pharmazeutische Dienstleistungen“ haben. Um welche es sich dabeigenau handelt, sollen der DAV und GKV-Spitzenverband „im Benehmen“ mit dem PKV-Verbandinnerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes vereinbaren. DieBundesapothekerkammer arbeitet derzeit an ersten Vorschlägen für solcheDienstleistungen. Die Vergütung soll über einen Fonds laufen: Künftig soll es einenneuen Festzuschlag in Höhe von 20 Cent pro Rx-Packung geben. Die Verteilungdieser Mittel erfolgt durch den Deutschen Apothekerverband.

Anmerkung: Das BMG hat den Betrag hier nochmals hochgestuft.Im letzten Eckpunktepapier war nur von 14 Cent pro Rx-Packung die Rede.

Notdienstpauschale

Der für den Nacht- und Notdienstfonds vorgesehene Festzuschlagsoll von derzeit 16 Cent auf künftig 21 Cent angehoben werden – 40 MillionenEuro mehr soll dies für die Apothekennotdienste bringen. Rund 350 Euro soll diePauschale künftig betragen.

Anmerkung: Hier hat das Ministerium den Betrag bei den inden letzten Eckpunkten enthaltenen Werten belassen.

Betäubungsmittel

Für die Abgabe von Betäubungsmitteln soll es künftig statt 2,91Euro künftig 4,26 Euro einschließlich Umsatzsteuer geben. 15 Millionen EuroMehrausgaben kalkuliert hier das Ministerium.

Anmerkung: Auch hier ist es bei der schon bekannten Erhöhunggeblieben.

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