BVDVA-Chef Buse: „Arzneimitteltransporte müssen wirtschaftlich bleiben“

Der Referentenentwurf des Apotheken-Stärkungsgesetzes sieht eineverpflichtende Temperaturkontrolle für den Arzneimitteltransport, von der auchder Versandhandel betroffen wäre. Der Großhandelsverband Phagro geht noch einen Schritt weiter undfordert in seiner Stellungnahme, dass die für den Großhandel vorgeschriebenenTransportbedingungen auch für Versandapothekengelten sollen, was offenbar nicht auf Gegenliebe stößt: So ließ der BVDVA-VorsitzendeChristian Buse auf dem „Fachforum Gesundheit“ am gestrigen Mittwoch durchblicken, mit den Phagro-Forderungen nicht einverstanden zusein.

Wie wichtig eine sichere Arzneimittel-Lieferkette ist, istspätestens seit dem sogenannten Lunapharm-Skandal in der breiten Öffentlichkeitangekommen. Mit welchen Maßnahmen die Sicherheit vonArzneimitteltransporten künftig verbessert werden kann, darum ging es unter bei derTagesspiegel-Veranstaltung „Fachforum Gesundheit“ am vergangenen Mittwoch inBerlin. Unter den Referenten befanden sich Christian Buse,Vorsitzender des Bundesverbandes Deutscher Versandapotheken (BVDVA) sowie Dr.Peter Schreiner, Vorsitzender der Geschäftsführung des Pharmagroßhändlers GEHE.

In den Diskussionen, in denen die Wirksamkeit des Fälschungsschutzsystems Securpharmsowie die neuen Regelungen im GSAV im Vordergrund standen, wurde indirekt auch dieRegelungen für den Arzneimitteltransport im Apotheken-Stärkungsgesetz gestreift.Der aktuelle Referentenentwurf sieht nämlich vor, dass auch derApotheken-Botendienst und der Versandhandel beim für eine Temperaturkontrolle beim Arzneimitteltransportsorgen müssen.

Großhandel fordert Angleichung der Transportanforderungen

Schreiner betonte in derPodiumsdiskussion die Notwendigkeit der Temperaturkontrollen. Aus seiner Sichtsollten sich alle Vertriebsstufen im Arzneimitteltransport an den Good-DistributionPractices (GDP) orientieren. Damit spielt der GEHE-Chef auf die aktuelle Stellungnahme des Bundesverbandes des pharmazeutischen Großhandels (Phagro) zumApotheken-Stärkungsgesetz an. Darin fordert der Phagro, dass an pharmazeutische Unternehmer,pharmazeutische Großhändler und Versandapotheken die gleichen regulatorischenals auch vollzugsrechtlichen Maßstäbe beim Arzneimitteltransport gelegt werdensollten. Und zwar auch, wenn Versandapothekenüber Logistikdienstleister wie etwa DHL verschicken. Dies würde unteranderem bedeuten, dass Versandapotheken neben der Temperaturkontrolle weitereDokumentationspflichten hätten sowie eine Risikobewertung für ihre Transportevorlegen müssten.

Buse: Apotheken-Rezepturen müssen auch nicht GMP-konform sein

Buse scheint mit denPhagro-Forderungen nicht konform zu gehen. „Arzneimitteltransporte müssenwirtschaftlich bleiben“, entgegnete der BVDVA-Chef. Aus seiner Sicht sei dieAusweitung des GDP-Gültigkeitsbereichs nicht verhältnismäßig. So müssten sich Apothekenbei ihren Rezepturen ja auch nicht an die Good-Manufacturing-Practices (GMP)halten, die für pharmazeutische Unternehmen gelten. Bislang hatte sich derBVDVA noch nicht offiziell zu den Transportregelungen im  Apotheken-Stärkungsgesetz geäußert. Auf Nachfrage von DAZ.online wollte der Versender-Verband seine Stellungnahme zum geplanten Gesetz nicht zur Verfügung stellen.

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