Bundestag beschließt Paketboten-Schutz-Gesetz

Nachdem das Paketboten-Schutzgesetz im September das Kabinett passiert hatte, beschloss der Bundestag mit den Stimmen von Union, SPD, Linken und Grünen das von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) auf den Weg gebrachte Gesetz am gestrigen Donnerstag. Mit ihm soll der Ausbeutung von Paketboten – in Zeiten des wachsenden Versandhandels, auch bei Arzneimitteln – ein Riegel vorgeschoben werden. 

Der Versandhandel boomt, Menschen nutzen ihn, um sich Bücher, Superfood oder Café-Vollautoamten schicken zu lassen. Auch Arzneimittel bestellen manche via Paketboten. Eines der Probleme beim Versandhandel ist jedoch, dass Paketboten teilweise schlecht bezahlt werden und ohne Absicherung arbeiten, da die Arbeitgeber keine Sozialbeiträge leisten. Das ändert sich nun: Am Donnerstag beschloss der Bundestag mit den Stimmen von Union, SPD, Linken und Grünen das von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) initiierte Paketboten-Schutz-Gesetz. Dieses hatte im September dieses Jahres das Kabinett passiert.

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Paketboten sollen vor Ausbeutung geschützt werden

Die AfD stimmte gegen das Gesetz, die FDP enthielt sich. Nach Ansicht des AfD-Abgeordnete René Springer enden unzumutbare Arbeitsbedingungen mit 12- bis 16-Stunden-Tagen durch das Gesetz nicht, wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet. Auch der FDP greift der Paketbotenschutz nicht weit genug, denn Schwarze Schafe würden künftig wohl einfach Lohnabrechnungen fälschen, so der FDP-Abgeordnete Carlo Cronenberg.

Kritik kam auch seitens der Linken. Pascal Meiser forderte laut dpa, dass die Weitergabe von Aufträgen an Subunternehmer künftig nur noch bei Auftragsspitzen erlaubt seien sollte.

Was kommt mit dem Paketboten-Schutzgesetz?

Das Paketboten-Schutz-Gesetz soll künftig sichern, dass Sozialbeiträge korrekt bezahlt werden. Dafür wird die sogenannte Nachunternehmerhaftung eingeführt. Das bedeutet: Der Versandhändler, der Aufträge an ein Subunternehmen vergibt, haftet für die abzuführenden Sozialabgaben. Ist der Subunternehmer folglich säumig, muss sodann der Versandhändler selbst in die Bresche springen. Die Auftragsvergabe an Subunternehmen ist in der Paketbranche nicht unüblich, gerade große Versandunternehmen sind zum Teil dazu übergegangen, einen Teil ihrer Pakete oder sogar alle von Zustellern ausliefern zu lassen, die bei Subunternehmen angestellt sind.

Vor allem die Subunternehmer stehen jedoch in der Kritik, gegen Arbeitsrecht zu verstoßen. Von Schwarzgeldzahlung, Sozialleistungs- und Sozialversicherungsbetrug zulasten der Paketboten war beim Kabinettsbeschluss des Paketboten-Schutz-Gesetzes die Rede. Die dpa berichtete im September, dass eine bundesweite Razzia des Zolls im Februar 2019 ergeben hat, dass jedes sechste Beschäftigungsverhältnis fragwürdig gewesen ist. Die Deutsche Presse-Agentur verwies damals auf auf Daten des Arbeitsministeriums.

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