Arzneimittel oder Pullover – da muss es Unterschiede geben
Im DAZ.online-Interview hat der CDU-Abgeordnete Michael Hennrich eine Diskussion über die Häufigkeit von Lieferungen des Großhandels an die Apotheken angeregt. Doch dies geht am Zweck des Gesundheitswesens vorbei, meint DAZ-Redakteur Dr. Thomas Müller-Bohn in einem Kommentar.
Klimaschutz geht alle an. Doch für die Apotheken und den Großhandel geht es nicht darum, ob sie eine „Freikarte“ bekommen sollen, wie es der CDU-Abgeordnete Michael Hennrich im DAZ.online-Interview formuliert hat. Denn es geht im Gesundheitswesen nicht um die Bedürfnisse der Leistungserbringer, sondern um das Wohl der Patienten.
Akutversorgung und Regularien erfordern viele Lieferungen
Die Apotheken müssen mehrmals täglich beliefert werden, damit Patienten auch mit ausgefallenen Arzneimitteln schnell versorgt werden. Gerade seltene Arzneimittel werden oft gegen besonders schwere und zugleich eher seltene Erkrankungen eingesetzt. Manchmal entscheidet die schelle Verfügbarkeit des Arzneimittels darüber, ob der Patient ambulant oder stationär versorgt werden kann. Außerdem sind viele Einzellieferungen nötig, um den Anspruch der schnellen Versorgung mit den Rabatt- und Lieferverträgen der Krankenkassen zu verbinden. Nur das komplexe Logistiksystem von Apotheken und Großhandel macht dies möglich. Es ist bemerkenswert, was Apotheken und Großhandel leisten, um den Patienten angesichts dieser schwierigen Regeln ein so hohes Versorgungsniveau zu bieten.
Arzneimittelversorgung braucht Sonderrechte
Um dieses Versorgungsniveau geht es – nicht um eine „Freikarte“ für die Apotheken, sondern für die Patienten. Das Gesundheitswesen braucht durchaus Sonderrechte und die stehen auch schon in Gesetzen. Dennoch müssen manche Apotheken in Fußgängerzonen mühsam um Zufahrtsrechte kämpfen. Auch einige übereifrige Parkraumüberwacher der Ordnungsämter sind sich des gesetzlichen Versorgungsauftrags des Großhandels nicht unbedingt bewusst. Bisher sind nur Apotheken an besonderen Standorten von solchen Problemen betroffen. Bei Regularien für den Klimaschutz könnte sich das ändern. Darum muss rechtzeitig an den gesetzlichen Versorgungsauftrag erinnert werden. Welchen Sinn hätte dieser Auftrag, wenn er Apotheken und Großhändlern keine Sonderstellung bieten würde?
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