Ärger bei G-Kontrolle im Restaurant: Gast fordert Impfnachweis der Mitarbeiterin ein
Dass die Corona-Pandemie bei vielen Menschen Spuren hinterlässt, wird an vielen Ecken spürbar, auch in der Gastronomie. Mitarbeiter, die ausgebildet sind, freundlich zu sein und dem Gast zu dienen, sind jetzt verpflichtet, ihm bei der ersten Begegnung als Kontrolleur entgegenzutreten.
Ständig wechselnde Corona-Regeln und mindestens gefühlte Unwuchten hinsichtlich der Gleichbehandlung aller Menschen, sorgen dafür, dass es manchmal zu unschönen Situationen kommt. So zuletzt im Restaurant „Gino“ im Grünen Reiter in Hameln – eine Geschichte mit, natürlich, zwei Seiten.
Gäste müssen geimpft sein – Kontrolleure nicht
Von Spaltung ist dieser Tage häufig die Rede, von diesen und von jenen. Im Fall eines Restaurantbesuchs waren die Spalter die unterschiedlichen G-Regeln für den Gast und den Mitarbeiter. Wer als Gast kommt, muss geimpft oder genesen sein, wer dem Gast das Essen serviert, kann auch ungeimpft sein, muss dann aber für diesen Tag einen negativen Corona-Test vorweisen.
Als Mildred Klaasen (75) als Gast im Gegenzug zu ihrer Kontrolle die kontrollierende Mitarbeiterin nach deren Status gefragt hat, ist die Situation offenbar aus dem Ruder gelaufen. Ende vom Lied: Mildred Klaasen wurde des Restaurants verwiesen. Sie hatte sich nach dem Vorfall an die Dewezet gewandt, doch mit ihrem Klarnamen möchte die 75-Jährige letztlich doch nicht in der Zeitung stehen.
"Ich möchte doch auch wissen, wer mich da prüft"
„Ich bin geboostert“, erzählt Klaasen, die mittags zum Geburtstagsessen einer Freundin eingeladen war, „und ich möchte doch auch wissen, wer mich da prüft.“ Sie klingt selbst nicht sehr glücklich, als sie eingesteht: „Da bin ich etwas bockig gewesen.“
Silke Junge, die Leiterin des Restaurants wurde hinzugeholt und erinnert sich gut an den Vorfall. „Die Dame wurde gefragt, ob sie schon geboostert wurde – dann wollte sie den Personalausweis der Mitarbeiterin sehen. Dazu hat sie ja gar kein Recht.“ Mildred Klaasen habe das Restaurant betreten, „obwohl sie noch nicht zu Ende kontrolliert worden war – sie hat’s nicht eingesehen“.
Alles Reden hat nach Junges Darstellung nichts genützt, sogar Sparkassen-Mitarbeiter seien noch hinzukommen, die Dame sei mehrfach wieder Richtung Eingang geführt worden; letztlich hat Junge damit gedroht, die Polizei zu rufen, erzählt sie selbst.
Ärger gibt es immer wieder
Junge berichtet: Ärger „hat man häufiger“, aber so schlimm wie in dieser Situation sei es sonst nicht. Einen Tag zuvor sei beispielsweise ein Ehepaar ohne FFP2-Maske gekommen und habe sich einfach hingesetzt. Andere hätten ihre Kontaktdaten partout nicht eintragen wollen – die Kontrollen werden dann zur aufreibenden Aufgabe, für die die Mitarbeiter überhaupt nicht ausgebildet sind.
„Natürlich belastet die das – sie kriegen den Frust der Gäste ab, als ob sie dafür verantwortlich seien!“ Und das sind sie nicht – die Gastronomen wurden vom Land nur in die Pflicht genommen, die Gäste auf Einhaltung der geltenden Regeln zu kontrollieren.
Wer ihnen nicht nachkommt und dagegen verstößt, kann mit satten Bußgeldern rechnen, sagt Gabriele Güse vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband Dehoga in Hameln. Bis zu 20.000 Euro werden je nach Betriebsgröße fällig, während ein Gast, der sich nicht an die Regeln hält und erwischt wird, lediglich 150 bis 200 Euro zahlen müsste. „Wir sind verpflichtet, und das macht keinen Spaß“, sagt Güse über die vorzunehmenden Kontrollen.
Die meisten Gäste finden die Kontrolle gut
Silke Junge von „Gino“ berichtet, dass die meisten Gäste die Kontrollen aber nicht nur hinnehmen, sondern „es gut finden“ dass sorgfältig kontrolliert werde und eben zurzeit nicht jeder Zutritt hat.
Natürlich gibt es hinsichtlich der Kontrollmöglichkeiten Grenzen, wie Gabriele Güse sagt. Ein falsches von einem echten Impfdokument zu unterscheiden – auch dafür seien die Mitarbeiter nicht ausgebildet. Außerdem hätten sie die Zeit nicht, die Unterlagen so intensiv zu prüfen, dass Merkwürdigkeiten vielleicht doch auffallen könnten.
"Wir haben viel darüber diskutiert", sagt Mildred eine Woche später
Mildred Klaasen beschäftigt der Vorfall auch eine Woche später noch. „Wir haben viel darüber diskutiert“, sagt sie über sich und Freunde. In anderen Situationen war es ihren Schilderungen zufolge überhaupt kein Problem, das Gegenüber nach dessen G-Status zu fragen. Auf dem Wochenmarkt in Bad Pyrmont beispielsweise sei es kein Problem gewesen. „Man fühlt sich doch seltsam, wenn man alles darlegt“ und dann nicht wisse, mit wem man es zu tun hat. Ein Recht darauf, die Personalien zu sehen, hat sie an dieser Stelle jedoch nicht.
In Deutschland sind die Landes- und Bundespolizei, der Zoll und unter bestimmten Voraussetzungen das Ordnungsamt berechtigt, von Bürgern in der Öffentlichkeit das Vorzeigen eines amtlichen Ausweises zu Identifikationszwecken zu verlangen. Gastronomen wiederum sind per Infektionsschutzgesetz und Corona-Verordnung dazu verpflichtet worden, die G-Nachweise zu kontrollieren. Wenn in diesem Kontext Zweifel an der Echtheit der Nachweise oder der Identität des Gastes aufkommen, darf und muss der Wirt sich auch ein Personaldokument vorlegen lassen.
„Er muss sich Klarheit über die Identität verschaffen“, sagt Rainer Balke, Hauptgeschäftsführer des Dehoga Niedersachsen. Anders als die Polizei dürfe der Gastronom sein Gegenüber aber nicht zum Vorzeigen zwingen. Wer sich nicht ausweisen möchte, kommt dann eben nicht rein.
Dieser Artikel wurde verfasst von Birte Hansen-Höche
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Das Original zu diesem Beitrag „Ärger bei G-Kontrolle im Restaurant: Gast fordert Impfnachweis der Mitarbeiterin ein“ stammt von Dewezet.
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