EMA: Omega-3-Fettsäuren nicht wirksam zur Sekundärprophylaxe nach Herzinfarkt
Die EMA hat die Datenlage zur Wirksamkeit von Omega-3-Fettsäurenin der Sekundärprophylaxe nach Herzinfarkt neu bewertet. Sie kommt zu demSchluss, dass die Arzneimittel in dieser Indikation nicht wirksam sind undnicht weiter zugelassen sein sollen. Wiedie EMA betont, gebe es keineSicherheitsbedenken. Zur Senkung derTriglyceridwerte könnten die Mittel weiter eingenommen werden heißt es.
Omega-3-Fettsäuren sind nicht nur als Nahrungsergänzungs-,sondern auch als Arzneimittel auf dem Markt. Diese sind unter anderemzugelassen zur unterstützenden Behandlung bei der Sekundärprophylaxe nachHerzinfarkt. Sie werden dann zusätzlichzu einer Standard-Behandlung, wie Statinen, Thrombozytenaggregationshemmern,Betablockern oder ACE-Hemmern gegeben. Die jeweiligen Präparate enthalten eineMischung aus EPA (Eicosapentaensäure) und DHA (Docosahexaensäure) und zwar jeweils in Form der Ethylester. Handelsnamensind beispielweise Omacor, Zodin Omega-3, Omega-3 Ratiopharm und mehr. Sie sindals verschreibungspflichtige Arzneimittel im Handel.
Die EMA hat dieWirksamkeit dieser Arzneimittel neu bewertet und kommt zu dem Schluss, dassentgegen früherer Einschätzungen die Mittel nicht wirksam sind, einen erneutenHerzinfarkt oder kardiovaskuläre Probleme bei Patienten, die bereits einen Infarkthatten, zu verhindern. Zur Zeit der Zulassung hatten die damals verfügbaren Datenauf einen moderaten diesbezüglichen Effekt hingewiesen. Neuere Datenbestätigten dies aber nicht, so die EMA. Obwohl keine Sicherheitsbedenkenvorliegen, erachtet die EMA das Nutzen-Risiko-Verhältnis der Arzneimittel zur Sekundärprävention von Herzerkrankungenund Schlaganfällen nun als negativ. Geht es nach der Aufsichtsbehörde werdendie Arzneimittel künftig nicht mehr in dieser Indikation eingesetzt werden. Dieendgültige Entscheidung darüber obliegt jedoch der Kommission. Nicht betroffenvon dem Review war die zweite Indikation der Arzneimittel, die Hypertriglyceridämie.Zur Senkung der Triglyceridwerte könnten die Mittel weiterhin eingenommenwerden, heißt es.
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