Union und SPD wollen Fremdbesitz bei Zahnärzte-MVZ einschränken
Was für Apotheken das Rx-Versandverbot ist, ist für Zahnärzte der Fremdbesitz von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ): Schon lange warnt dieKassenzahnärztliche Bundesvereinigung, dass es immer mehr Zahnärzte-MVZ gibt, bei denen große Privatinvestoren im Hintergrund wirken.Die Politik hatte bislang aber keine Einschränkungder Gründungsrechte vorgesehen. Jetzt werden die Regierungsfraktionen aktiv: DAZ.online liegt ein Änderungsantrag zum Terminservice- undVersorgungsgesetz (TSVG) vor, demzufolge Privatinvestoren es schwerer habensollen, MVZ zu gründen.
Ein Thema, das die Zahnärzte seit Monaten umtreibt, ist diewachsende Zahl von Finanzinvestoren in der Branche. Nach Ansicht derKassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) gefährden diese dieflächendeckende Versorgung, weil sie sich auf attraktive Standorte konzentrierten.In ländlichen Gegenden, wo Zahnärzte Probleme haben Nachfolger zu finden, verfolgendie Privatinvestoren, hinter denen oft große Investmentkonzerne stehen, lautKZBV keine Neugründungen.
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Konkret geht es um eine gesetzliche Regelung, die erst seit2015 gilt. Seitdem sind auch MVZ mit Ärzten aus nur einer Fachrichtung erlaubt– etwa, um zahnärztliche Behandlungen anzubieten. Finanzinvestoren nutzen nun oftmalseinen Kniff: Sie kaufen teils finanzschwache Kliniken und verwenden diese alsVehikel, um Versorgungszentren zu gründen und viele Zahnärzte anzuschließen. EinerMitteilung der KZBV zufolge waren Ende des 3. Quartals 2018 von etwa 600 Zahnärzte-MVZ mindestens75 in der Hand „versorgungsfremder Investoren“. Erst kürzlich forderte dieZahnärzte-Lobby, dass im laufenden parlamentarischen Verfahren zum TSVG dieGründungsberechtigung von Krankenhäusern für MVZ auf räumlich-regionale undmedizinisch-fachliche Bezüge beschränkt werden müsse.
Bislang hatte die Politik für diese Beschwerden allerdingskein Gehör: Weder im Kabinettsbeschluss noch in den bisher bekanntenÄnderungsanträgen aus dem Bundestag fand sich eine Regelung dazu. Doch das hatsich nun geändert: DAZ.online liegt ein Änderungsantrag zum TSVG vor, in demdie Gründungsberechtigungen für Zahnärzte-MVZ eingeschränkt werden sollen.Konkret wollen Union und SPD an den Regelungen der ärztlichen Bedarfsplanungschrauben, um die Zulassungsberechtigungen der Kliniken einzuschränken.
Bedarfsplanung soll geändert werden
Laut Änderungsantrag sollen Kliniken nur noch Zahnärzte-MVZgründen dürfen, wenn der Versorgungsanteil schon bestehender Zahnärzte-MVZ inKlinikhand nicht größer als 10 Prozent ist. Und weiter: In Planungsbereichen,die besonders unterversorgt sind (Versorgungsgrad um bis zu 50 Prozent unterschritten),soll es demnach besondere Regelungen geben. Dort sollen Kliniken Zahnärzte-MVZweiterhin gründen dürfen – allerdings nur, wenn der Versorgungsanteil der Klinik-MVZim Zahnärztebereich nicht jetzt schon höher als 20 Prozent ist. In Regionen,die um 10 Prozent überversorgt sind, dürfen von Kliniken nur neue Zahnärzte-MVZeröffnet werden, wenn sie gemeinsam den Versorgungsanteil von 5 Prozent nichtüberschreiten.
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