Benötigen Apotheken mehr als eine SMC-B-Karte?
Pro Apothekenbetriebserlaubnis gibt es eine SMC-B-Karte. Höchstens im Falle eines technischen Defekts haben Inhaberinnen und Inhaber Anspruch auf die Erstattung einer weiteren SMC-B-Karte. Doch manche Apotheken, die neben ihrer Offizintätigkeit auch Sterilherstellung, Heimversorgung oder Versandhandel betreiben, äußern gegenüber den Kammern den Wunsch, mit mehr als einer SMC-B-Karte gleichzeitig arbeiten zu dürfen. Gegenüber der DAZ spricht die Gematik nun explizit die Empfehlung aus, dass die Kammern ihren Mitgliedern mehrere SMC-B-Karten ausgeben.
Um als Apotheke innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI) identifiziert und adressiert werden zu können, benötigen die Betriebe eindeutige Identifikationsnummern. Diese sogenannten Telematik-IDs sind auf den jeweiligen SMC-B-Karten hinterlegt, die bei der Installation der TI-Technik in eines der Kartenterminals gesteckt werden und so für alle nötigen Einsatzzwecke innerhalb der TI verfügbar sind.
Pro Betriebserlaubnis reicht also theoretisch eine SMC-B-Karte aus. Doch ein weiteres Exemplar wird dringend empfohlen: Sollte es nämlich zu einem technischen Defekt kommen, der einen Ausfall der SMC-B-Karte herbeiführt, könnte es für die betroffene Apotheke eng werden. Eine neue SMC-B-Karte zu beantragen und zu erhalten, dauert bekanntlich mehrere Wochen. Sollten Verordnungen bald überwiegend in Form von E-Rezepten ausgestellt werden, dann bliebe den betroffenen Betrieben der Zugang zu diesen und allen anderen TI-Anwendungen in dieser Zeit verwehrt. Apotheken wäre es in dieser Lage somit unmöglich, ihrem Versorgungsauftrag nachzukommen.
Mehr zum Thema
Neues Digitalgesetz
Auch Versender bekommen HBA- und SMC-B-Ausweise
Antrag und Erstattung
HBA für angestellte Apotheker – so geht’s
Die pragmatische Empfehlung lautet daher, dass sich die Apotheken mit einer zweiten SMC-B-Karte ausstatten und diese griffbereit halten, um im Falle eines Defekts, unmittelbar reagieren zu können. Die Kosten müssten die Betriebe zunächst selbst schultern, weil die Refinanzierungsvereinbarung zwischen Deutschem Apothekerverband und GKV-Spitzenverband für eine weitere SMC-B-Karte bei Defekt nur greift, wenn es tatsächlich zu einem technischen Defekt gekommen ist. Doch gemessen an dem betriebswirtschaftlichen Risiko, das die Apotheken bei einem wochenlangen Ausfall ihrer TI-Anbindung befürchten müssen, lohnt sich die Investition auf jeden Fall.
Telematik-ID als „Postfach“
Abgesehen von diesem Katastrophenszenario stellen sich manche Apothekeninhaberinnen und -inhaber aktuell die Frage, ob sie nicht ohnehin mehrere SMC-B-Karten mit unterschiedlichen Telematik-IDs gleichzeitig benötigen. Konkret geht es dabei um Betriebe, die sich neben ihrer Offizintätigkeit auch in der Sterilherstellung, der Heimversorgung oder dem Versandhandel betätigen. Wenn auf Grundlage der Betriebserlaubnis die Apotheke nur eine Telematik-ID zugewiesen bekommt, dann würden alle E-Rezepte in nur ein „Postfach“ gesendet werden können, unabhängig davon, ob es sich um Bestellungen handelt, die von Kundinnen und Kunden persönlich abgeholt werden, die per Botendienst ausgeliefert werden müssen, die zu einer größeren Heimbelieferung gehören, die direkt in die Herstellungsabteilung der Apotheke gegeben werden müssen oder auf Grundlage einer Versandhandelserlaubnis per Paketdienst verschickt werden sollen.
Die jeweilige Apotheke müsste die ankommenden E-Rezepte somit zunächst sichten und prüfen, in welche Organisationsbereiche die jeweiligen Verordnungen gehören, um sie dann intern zu verteilen. Viel einfacher wäre es, so die Meinung der betroffenen Inhaberinnen und Inhaber, wenn es die Möglichkeit gebe, mehrere SMC-B-Karten mit verschiedenen Telematik-IDs über die Apothekerkammern beantragen zu können. Die Telematik-IDs könnten dann den „Abteilungen“ innerhalb der Apotheke zugeordnet werden.
Quelle: Den ganzen Artikel lesen