So laufen Abgabe und Abrechnung in der Hochwasserregion

Durch die Unwetterkatastrophe im Westen Deutschlands sind derzeit rund 70 Apotheken nicht mehr betriebsbereit. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) sowie der Bundesverband Deutscher Apothekenrechenzentren (VDARZ) haben gemeinsam mit dem GKV-Spitzenverband ein Konzept erarbeitet, wie die betroffenen Apotheken trotzdem ihre Rezepte abrechnen können. Darüber hinaus wurden dringende Fragen bezüglich der Abgabe geregelt, weil derzeit auch Bundeswehrärzte und Ärzte ohne Kassenzulassung Verordnungen für GKV-Versicherte ausstellen.

Seit fast zwei Wochen herrscht in Teilen Nordrhein-Westfalens sowie Rheinland-Pfalz Katastrophenalarm. Die Bevölkerung sowie die Versorgung mit dem Notwendigsten befinden sich im Ausnahmezustand. Neben Trinkwasser und Strom liegen in den Hochwassergebieten auch Teile der medizinischen Infrastruktur lahm. Arztpraxen und Apotheken wurden verwüstet. Menschen, die auf Behandlungen und Arzneimittel angewiesen sind, können zum Teil nur schwer erreicht werden.

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„Die Apotheke gibt es nicht mehr“

Der Bundesverband Deutscher Apothekenrechenzentren (VDARZ) geht von etwa 70 Apotheken aus, die nicht mehr betriebsbereit sind – aufgrund völliger Zerstörung durch die Wassermassen oder weil es in großen Teilen des Katastrophengebiets an Strom und befahrbaren Straßen mangelt. Aufgrund dieser Situation ist es den betroffenen Betrieben daher nicht möglich, die Abrechnung der belieferten Rezepte in der gewohnten Form zu leisten. Der VDARZ rechnet damit, dass bei der Abgabe von Arzneimitteln die geltenden Regelungen des Rahmenvertrages teilweise nicht immer eingehalten werden können. Um eine gewisse Transparenz herzustellen, hat der Verband daher Listen erstellt, aus denen sich ergibt, welche Apotheken in welchem Maß von der Hochwasserkatastrophe betroffen sind. Diese Listen sollen vor allem den Krankenkassen ein besseres Bild der Lage bieten.

Gemeinsamer Beschluss von VDARZ, DAV und GKV-Spitzenverband 

Damit aber nun aktuell und rückwirkend sowohl die Abgabe als auch die Abrechnung der Arzneimittel in den betroffenen Gebieten gewährleistet werden kann, haben sich der VDARZ und der Deutsche Apothekerverband (DAV) zusammen mit dem GKV-Spitzenverband auf ein Vorgehen geeinigt, das aktuell den gesetzlichen Krankenkassen als Empfehlung vorgelegt wird. Dieses soll zunächst bis Ende August gelten. Der gemeinsame Beschluss der drei Verbände fußt größtenteils auf einem Konzept, das der VDARZ in Form eines dreiseitigen Dokuments formuliert hatte. Das Papier liegt der DAZ vor.

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