Keine generelle COVID-19-Impfung von Schwangeren
Die STIKO rät weiterhin von einer generellen Impfung Schwangerer mit COVID-19-Impfstoffen ab. Die bisher verfügbaren Daten genügen der Ständigen Impfkommission nicht. Doch will sie Schwangeren mehr „Raum“ gewähren: Schwangere mit einem erhöhten Risiko für schwere COVID-19-Verläufe aufgrund von Vorerkrankungen könnten sich fortan ab dem zweiten Trimenon mit einem mRNA-Impfstoff impfen lassen.
Erst vor wenigen Tagen haben elf gynäkologische und pädiatrische Fachgesellschaften empfohlen, dass sich Schwangere und Stillende gegen COVID-19 impfen lassen sollen. Sie stützten ihre Empfehlung auf einen Datensatz von 100.599 mit mRNA-Vakzinen geimpften Schwangeren aus den Vereinigten Staaten. Die Nachbeobachtungen hätten bislang keine Hinweise auf vermehrte Komplikationen (Abort, Totgeburt, fetale Wachstumseinschränkungen, Versterben des Neugeborenen) ergeben, argumentierten die Fachgesellschaften. Zudem könne eine Impfung Schwangerer potenziell auch das Neugeborene durch Antikörper schützen.
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Was noch fehlte, war eine generelle Empfehlung der STIKO. Nun nahm die Ständige Impfkommission Stellung, allerdings wohl nicht im Sinne der gynäkologischen und pädiatrischen Fachgesellschaften. Die STIKO erklärte am Montag, dass sie auch weiterhin „keine generelle Impfempfehlung für Schwangere aussprechen“ wird. Sie begründet ihre Nicht-Empfehlung, dass „bisher (…) keine Erkenntnisse aus kontrollierten Studien zum Einsatz der COVID-19-Impfstoffe in der Schwangerschaft“ vorliegen. Und die Daten aus den USA genügen der STIKO offenbar nicht: „Alleine auf Grundlage der kürzlich publizierten Beobachtungen aus den USA“ spreche man keine generelle Impfempfehlung für Schwangere aus, teilt die Ständige Impfkommission mit.
Möglich ab zweiten Trimenon mit Vorerkrankungen
Jedoch will die STIKO der freien Entscheidung der Schwangeren für eine Impfung durch eine aktualisierte Empfehlung mehr Raum gewähren. So könne „Schwangeren mit Vorerkrankungen und einem daraus resultierenden hohen Risiko für eine schwere COVID-19-Erkrankung oder mit einem erhöhten Expositionsrisiko aufgrund ihrer Lebensumstände (…) nach Nutzen-Risiko-Abwägung und nach ausführlicher ärztlicher Aufklärung eine Impfung mit einem mRNA-Impfstoff ab dem zweiten Trimenon angeboten werden“, erklärt die STIKO. Bislang hatte sich die STIKO noch zurückhaltender geäußert: So sollte Schwangeren mit Vorerkrankungen und einem erhöhten Risiko für schweres COVID-19 „in Einzelfällen“ eine COVID-19-Impfung angeboten werden.
Warum die STIKO-Empfehlung so wichtig ist
Ohne generelle STIKO-Empfehlung zur Impfung Schwangerer ist es für Ärzte haftungsrechtlich schwierig, werdende Mütter gegen COVID-19 zu impfen. Dr. Christian Albring, Präsident des Berufsverbands der Frauenärzte, erklärte jüngst auf Nachfrage von PTAheute: „Bei jeder Schwangerschaft sind Komplikationen möglich. Wenn diese während der Schwangerschaft in zeitlicher Nähe zu einer Impfung auftreten oder andere Schäden auftreten, sind Patientinnen und impfende Ärztinnen und Ärzte durch eine Staatshaftung geschützt. Das gilt nur, wenn eine Impfempfehlung des RKI, der STIKO, von Bundes- oder Länderregierungen vorliegt.“ Eine alleinige Unterschrift einer gesunden Schwangeren unter ihrem Impfwunsch und der Aufklärung genügt Albring zufolge nicht.
Änderungen sind noch möglich
Noch befinden sich der abgestimmte Beschlussentwurf und die wissenschaftliche Begründung dazu im Stellungnahmeverfahren mit den Bundesländern und den betroffenen Fachkreisen. Der Beschluss wird erst dann verabschiedet, wenn die Stellungnahmen die STIKO wieder erreicht haben und diese erneut darüber berät. Grundsätzlich besteht also noch die Möglichkeit, dass die STIKO ihre Empfehlung auch noch ändert.
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