Ärzte lehnen Verkauf von Suizid-Mitteln für Schwerkranke ab
Die Bundesärztekammer positioniert sich gegen Neuregelungen, die Schwerkranken den Kauf von Medikamenten zur Selbsttötung ermöglichen sollen. „Ärzte leisten Hilfe beim Sterben, aber nicht zum Sterben“, heißt es in der Stellungnahme für eine Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags an diesem Mittwoch.
Es dürfe keine Option für Ärzte sein, in schwierigen und hoffnungslosen Situationen eine aktive Tötung zu empfehlen oder daran mitzuwirken. Menschliche Extremnotlagen könnten auch nicht mit einem behördlichen Verwaltungsakt gelöst werden.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte 2017 entschieden, dass Sterbewilligen in Extremfällen der Zugang zu einer tödlichen, schmerzfreien Dosis Betäubungsmittel nicht verwehrt werden dürfe. Schwer kranke Menschen hätten nach dem Grundgesetz das Recht zu entscheiden, wie und wann sie aus dem Leben scheiden wollen. Das Bundesgesundheitsministerium setzt sich jedoch über das Urteil hinweg.
Im vergangenen Jahr wies es das zuständige Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) an, entsprechende Anträge von Bürgern abzulehnen. Bis Oktober 2018 gingen dort 115 Anträge ein, 61 mal wurde eine Erlaubnis verweigert, 21 Antragsteller waren in der Zwischenzeit gestorben (mehr darüber lesen Sie hier).
FDP: Zustand für Schwerstkranke nicht haltbar
Die FDP fordert nun in einem Antrag eine gesetzliche Klarstellung. Demnach soll schwer und unheilbar Erkrankten in einer extremen Notlage der Erwerb eines Betäubungsmittels für eine Selbsttötung ermöglicht werden. Der jetzige Zustand sei für wartende Schwerstkranke nicht haltbar. Einige müssten Sterbehilfe im Ausland in Betracht ziehen.
Die Liberalen fordern, dass Anträge „binnen angemessener Zeit bearbeitet werden“ müssen. Gegebenenfalls müsse eine Kommission auf Basis einer ärztlichen Beurteilung über die Anträge entscheiden. „Wir wollen für die Betroffenen Rechtssicherheit schaffen und ihnen mehr Selbstbestimmung am Lebensende ermöglichen“, sagte die FDP-Abgeordnete und Medizinrechtlerin Katrin Helling-Plahr im Zusammenhang mit der Antragsstellung im Oktober.
Die Bundesärztekammer hob dagegen die Palliativ-Versorgung als Alternative hervor. Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin lehnt es ebenfalls ab, Betäubungsmittel für Suizide bereitzustellen. Es bestehe die Gefahr, dass eine Begrenzung auf extreme Ausnahmesituationen nicht möglich sei und eine „staatliche Pflicht zur Assistenz bei Suizid“ geschaffen werden könnte.
Zwar zähle eine respektvolle Auseinandersetzung mit Todeswünschen von Patienten zu den ärztlichen Aufgaben. In erster Linie gelte es aber, Optionen zur Linderung von Leid zu erörtern und gemeinsame Wege dafür zu finden.
Quelle: Den ganzen Artikel lesen