Schmidt fordert konsequentes Handeln von der Politik
Den Zukauf der Teleclinic durch Zur Rose sieht ABDA-Präsident Friedemann Schmidt mit Sorge. Damit rüttele das Unternehmen an den Grundprinzipien des Gesundheitswesens. Auch das Angebot der Noweda, künftig für die Apotheken die Botendienste zu fahren, kritisiert der ABDA-Chef.
Es sind gleich zwei Entwicklungen im Apothekenmarkt, die ABDA-Präsident Friedemann Schmidt derzeit Sorge bereiten: Das neue Angebot der Noweda an Apotheken, für sie den Botendienst zu übernehmen – und die Übernahme des Telemedizin-Anbieters Teleclinic durch die Schweizer DocMorris-Mutter Zu Rose.
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Im ABDA-Newsroom hat er am vergangenen Donnerstagabend „Klartext“ gesprochen: Der Botendienst sei eine wichtige Versorgungsleistung der Apotheken vor Ort und dürfe aus guten Gründen nur von weisungsgebundenem Personal durchgeführt werden, das bei der Apotheke selbst angestellt ist. „Nur so bleibt die unmittelbare Verantwortung des Inhabers für eine sichere Versorgung und konsequente Beratung der Patienten gewährleistet.“ Schmidt weiter: „Wenn sich jetzt Dritte ganz salopp anbieten, den Botendienst für die Apotheke zu übernehmen, und dabei Buchstaben und Geist der gesetzlichen Regelung ignorieren, dann erweisen sie den Apotheken damit einen Bärendienst. Das kann man so nicht laufen lassen.“
Was genau steht in den Vorschriften zum Botendienst?
Tatsächlich steht in der einschlägigen Regelung in der Apothekenbetriebsordnung (§ 17 Abs. 2 ApBetrO) lediglich, dass Zustellung durch „Boten der Apotheke“ erfolgen müsse. Die ABDA hatte sich bei der Änderung dieser Regelung im vergangen Jahr ausdrücklich dafür eingesetzt, hier klarzustellen, dass es sich um „Personal der Apotheke“ handeln müsse – „um zu verhindern, dass Dritte auch aus rein ökonomischen Interessen in die Organisation des Botendienstes eingebunden werden können“. Die Empfehlung wurde allerdings nicht aufgenommen.
In der Begründung des Verordnungsentwurfs heißt es sogar ausdrücklich, dass unter die Regelung nicht nur Apothekenpersonal, sondern auch externes Personal falle – das allerdings „der Weisungshoheit der Apothekenleitung untersteht“. Gewollt war hier eine Abgrenzung zum Versandhandel, bei dem externe Dienstleister zum Einsatz kommen. Die Noweda erklärt, in ihrem Modell bleibe der Bote aus der Großhandelssphäre weisungsgebunden. Eine Auffassung, die die ABDA offensichtlich hinterfragt. „Wir sehen mit großer Sorge, wie verschiedene Akteure derzeit versuchen, ihre Geschäftsmodelle zu optimieren, indem sie die Arzneimittelversorgung bzw. die Gesundheitsversorgung insgesamt in eine vertikale Integration bringen“, so Schmidt.
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