Mein liebes Tagebuch
Er hat was, der Entwurf für ein Apothekenstärkungsgesetz: Feste Rx-Preise für alle, auch für EU-Versender, die Strafe kassieren, wenn sie nicht mitspielen. Dann bringt das Gesetz mehr Nachtdienst- und Doku-Honorar mit. Und auch echte Chancen, zum Beispiel bezahlte Dienstleistungen, (sogar ein Modell für impfende Apotheker). Oder Botendienst auf Kundenwunsch, auch nach telefonischer Beratung. Und ein klares Automatenverbot. Aber im Entwurf steckt auch Toxisches. Zum Beispiel das Aus fürs Rx-Versandverbot und das Ja der Regierung zur EuGH-Entscheidung: Rx-Versand soll’s geben, auch von ausländischen Versendern mit und ohne Apo. Das schmerzt.
8. April 2019
Jetzt liegt er auf dem Tisch, der Entwurf für ein Gesetz, das, wie sein Name sagt, die Apotheken stärken soll. Tut es das? Stärkt es uns von innen heraus, ist es eine echte Aufbauspritze oder ist das alles ein bisschen dekorative Kosmetik, die bald abblättern wird und eine kränkelnde Apothekenlandschaft in Richtung Siechtum treibt? Also, das einzig Wahre, das Rx-Versandverbot, steht nicht drin. Spahn will es nicht, hält es nicht für umsetzbar und die ABDA hat da schon ihr Plazet gegeben. Aus die Maus. Klar, hätten wir einen mutigeren Gesundheitsminister, hätten wir eine kämpferische ABDA – es hätte ein Versuch sein können, hart zu bleiben bis hin zum EuGH. Hätte, hätte… Jetzt soll es einen anderen Weg geben, um die Gleichpreisigkeit der Rx-Arzneimittel beizubehalten: Der Rahmenvertrag soll regeln, dass sich die abgebenden deutschen Apotheken und ausländischen Versender an die festgesetzten Preis und Preisspannen halten müssen. Wer dagegen verstößt, zahlt bis zu 50.000 Euro Strafe und darf nicht mehr liefern. Mein liebes Tagebuch, das mag in Deutschland funktionieren, aber wie sieht es mit einem niederländischen Versender aus, der sich nicht an den Rahmenvertrag halten will? (Die Kammer Nordrhein erinnert sich sicher, wie schwer es war und ist, Geldstrafen von DocMorris einzutreiben.) Und was ist mit Privatpatienten, deren Belieferung nicht vom SGB V erfasst ist? Das sieht nach Diskussionsbedarf aus.
Dann steht da noch im Gesetzentwurf, dass ein Passus im § 78 AMG gestrichen werden soll, was bedeuten würde: EU-Versandapotheken werden nicht mehr der Arzneimittelpreisverordnung unterstellt. Und das heißt: Die Bundesrepublik erkennt die Entscheidung des EuGH vom 19. 10. 2016 zum Rx-Versand an und richtet sich danach. Mein liebes Tagebuch, das schmerzt, heftig! Denn damit ist das Rx-Versandverbot offiziell vom Tisch. Außerdem gibt’s ein weiteres Zugeständnis an die ausländischen Versender: Die Liste der Länder, aus denen Versand nach Deutschland zulässig ist, wird gestrichen. Das heißt, ob die Versender nun eine echte Apotheke sind oder nur ein Versandlager, ist wurscht. Mein liebes Tagebuch, das hat doch wirklich nichts mit einer Stärkung unserer Apotheken zu tun. Im Gegenteil.
Aber es gibt natürlich einige gute Ansätze im Gesetzentwurf: Das Stärkungsgesetz bringt honorierte Dienstleistungen mit. Wie schön, mein liebes Tagebuch, wollten wir das nicht schon lange? Klingt super, ich mag Dienstleistungen, passt zum Heilberuf Apotheker. Könnte uns wirklich was bringen, auch für unser Selbstbewusstsein, für unser Standing. Finanziert werden sollen sie über eine Fondslösung, ähnlich wie beim Nachtdienstfonds. Was in den Fonds fließen soll und was somit letztlich für uns dabei herausspringt, wird wohl eher nicht der große Bringer. Auch wenn der Gesetzentwurf nun doch die geplante Vergütung für die Dienstleistungen etwas angehoben hat. Was abzusehen ist: Es wird zähe Verhandlungen mit der GKV um die honorierten Dienstleistungen geben, die Kassen werden um jeden Cent ringen. Meine Prognose: Wir werden Dienstleistungen anbieten dürfen, honoriert für Stundensätze, die weit unter denen im Handwerk liegen. Tja, und bis jetzt wissen wir noch gar nicht, um welche Dienstleistungen es sich handeln wird. Unsere Bundesapothekerkammer hat noch keinen fertigen Katalog in der Schublade, wie auch, kam doch alles so plötzlich, gell? Was abzusehen ist: Dienstleistungen werden nicht alle Apotheken anbieten wollen und nicht können. Wird sich die Apothekenlandschaft aufspalten? Und trotzdem, bei allen Schwierigkeiten: Es ist eine Chance, die so schnell nicht wieder kommen wird.
Worüber es wohl nichts zu diskutieren gibt: Das Stärkungsgesetz stärkt uns mit mehr Geld für den Nachtdienst und für die BtM-Doku. Mein liebes Tagebuch, ist in Ordnung, das haben wir uns verdient.
Klare Ansage im Gesetzentwurf ist das deutliche Nein zu Arzneimittelautomaten wie beispielsweise der von DocMorris in Hüffenhardt. Das BMG ist wild entschlossen, alles, was in diese Richtung geht, zu verbieten, also keine unzulässige Form der Arzneimittelabgabe, egal was sich DocMo und Konsorten dazu noch ausdenken. Es darf nur die Vor-Ort-Apotheke und, ja, den klassischen Versandhandel geben, sonst nichts. Finden wir gut, mein liebes Tagebuch.
Was auch mit dem Stärkungsgesetz kommen soll: Die Temperaturvorschriften müssen während des Arzneimitteltransports eingehalten werden – da müssen sich die Versender wohl etwas einfallen lassen.
Und zum Botendienst: Er soll nicht nur im Einzelfall, sondern grundsätzlich auf Kundenwunsch zulässig sein. Und wenn die Beratung vorher oder durch Telekommunikation erfolgt, muss der Apothekenbote nicht unbedingt zum pharmazeutischen Personal gehören. Mein liebes Tagebuch, das sind klare Ansagen, ich sehe darin mehr Chancen, gegen den Versandhandel zu punkten. Mein liebes Tagebuch, mir ist natürlich klar, dass dies nicht alle für gut befinden, denn die Botenzustellung kostet. Aber auch hier wieder: Eine Apotheke hat die Chance, ihren Kunden das anzubieten, sie muss nicht.
Was sich auch im Apothekenstärkungsgesetz versteckt: Es sollen Modellprojekte zur Durchführung von Grippeschutzimpfungen durch Apotheker durchgeführt werden können. Man will schauen, ob sich die Impfquote dadurch verbessern lässt. Mein liebes Tagebuch, Spahn meint es Ernst damit! Ehrlich gesagt, mir gefällt diese Lösung. So könnte es was werden. Bisher hat sich die ABDA bei diesem Thema geziert. Um Krach mit den Ärzten zu vermeiden, will die ABDA nicht von sich aus das Impfen fordern. Allerdings, so war im Subtext zu lesen, man wolle sich solchen Versuchen nolens volens nicht verschließen, wenn sie denn von oben gewünscht sind. Ja, also, liebe ABDA, man darf sich Herrn Spahn in dieser Sache doch nicht verwehren!
Außerdem, noch ein weiterer Stärkungsschluck für uns Apothekers: Wir sollen bei Chronikern Wiederholungsrezepte beliefern dürfen.
Übrigens: Rückenstärkung für Apotheker, die sich eine Grippeimpfung in ihrer Apotheke vorstellen können, kommt vom CDU-Bundestagsabgeordneten und Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses, Erwin Rüddel. Er ist überzeugt, dass die Kompetenz bei Apothekern da ist und dass sich die Versorgungslage dadurch verbessert. Rüddel sieht auch Chancen durchs E-Rezept – für die Vor-Ort-Apotheke. Sehen wir auch, mein liebes Tagebuch, wenn die Vor-Ort-Apotheke die Herausforderung annimmt und die Arzneimittel z. B. noch am gleichen Tag liefert.
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