Kontaktverbot beschlossen, Infektionsschutzgesetz wird ausgebaut
Bund und Länder haben im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus ein umfassendes Kontaktverbot beschlossen. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder einigten sich am Sonntag darauf, Ansammlungen von mehr als zwei Personen grundsätzlich zu verbieten. Ausgenommen werden sollen Familien sowie in einem Haushalt lebende Personen. Außerdem soll das Infektionsschutzgesetz so geändert werden, dass der Bund mehr Durchgriffsrechte im Gesundheitswesen erhält – auch bei der Vergütung von Heilberuflern.
Die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Länder haben sich am heutigen Sonntagabend auf weitere, einschneidende Maßnahmen geeinigt. Bund und Länder haben sich darauf verständigt, dass zur Eindämmung der Corona-Krise Ansammlungen von mehr als zwei Personen in ganz Deutschland verboten sein sollen. Ausgenommen werden Angehörige, die im eigenen Haushalt leben. Wörtlich heißt es in dem Papier von Merkel und den Ministerpräsidenten: „Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.“ Diese Maßnahmen sollen für mindestens zwei Wochen gelten.
Neben dem Kontaktverbot sollen auch weitere Läden schließen, dazu gehören beispielsweise Friseure und Restaurants. Eine Gruppe von zwölf Ländern hatte sich bereits vor der Schaltkonferenz im Grundsatz auf ein umfassendes Kontaktverbot verständigt. Dazu gehörten Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen. Zuvor hatte es in Bayern allerdings schon ein weitergehendes Ausgangsverbot gegeben. Medienberichten zufolge will die Bayerische Landesregierung das auf Bundesebene beschlossene Kontaktverbot nicht umsetzen. Es bleibe bei der bayerischen Regelung, wonach man nur mit Angehörigen des eigenen Hausstandes an die frische Luft gehen darf.
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Bundestag: Strengeres Infektionsschutzgesetz im Eilverfahren
In der kommenden Woche soll es im Bundestag auch um Änderungen am Infektionsschutzgesetz gehen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will schärfere Regel beim Infektionsschutz im Eilverfahren auf den Weg bringen. Der entsprechende Entwurf liegt der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vor. Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) berichtete zuvor darüber. Der Bund soll demnach künftig mehr Eingriffsmöglichkeiten im ganzen Land erhalten. Das Gesetz soll gemeinsam mit weiteren Hilfs- und Schutzgesetzen der Regierung in einem großen Paket kommende Woche beschlossen werden.
Diejenigen, die noch nach Deutschland einreisen dürfen oder aus Risikogebieten eingereist sind, sollen gesetzlich verpflichtet werden, über ihre Reiseroute und ihren Gesundheitszustand Auskunft zu geben oder bestimmte „Maßnahmen zu dulden“.
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