Coronavirus in Schlachtbetrieben: Übertragung durch Fleisch? – Naturheilkunde & Naturheilverfahren Fachportal
Fleischwaren und Coronavirus: Wie wahrscheinlich ist eine Übertragung?
Schon zu Beginn der Pandemie stellten sich viele Menschen die Frage, ob das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 auch über Gegenstände und Lebensmittel übertragen werden kann. Nach der aktuellen Corona-Masseninfektion im Tönnies-Schlachtbetrieb wird nun vor allem darüber spekuliert, ob eine Übertragung über Fleischwaren möglich ist. Fachleute haben Antworten.
Nachdem es in den vergangenen Wochen bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Schlacht- und Zerlegebetrieben zu Infektionen mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 kam, stellen sich viele Menschen die Frage, ob Coronaviren auch über Fleischwaren oder andere Lebensmittel übertragen werden können. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) erklärt in einer aktuellen Mitteilung, dass dies nach dem derzeitigen Stand des Wissens unwahrscheinlich ist.
Gegenwärtiger Wissensstand
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Zwar ist eine Verunreinigung (Kontamination) von Fleisch oder Fleischwaren mit Coronaviren während der Schlachtung oder bei der Fleischzerlegung und – verarbeitung möglich, doch dem BfR sind bislang keine Infektionen mit SARS-CoV-2 über den Verzehr von Fleischwaren oder Kontakt mit kontaminierten Fleischprodukten bekannt.
Laut dem Institut sind landwirtschaftliche Nutztiere wie Schweine oder Hühner nach gegenwärtigem Wissensstand nicht mit SARS-CoV-2 infizierbar und können das Virus somit über diesen Weg nicht auf den Menschen übertragen.
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„Coronaviren können sich in oder auf Lebensmitteln nicht vermehren, sie benötigen dazu einen lebenden tierischen oder menschlichen Wirt“, erklärt Professor Dr. Dr. Andreas Hensel, Präsident des BfR.
„Für Coronaviren und SARS-CoV-2 gibt es keine Hinweise, dass es durch den Verzehr von Lebensmitteln, wie Fleisch und daraus hergestellten Produkten, zu einer Infektion des Menschen kommt. Sollte es neue und wissenschaftlich stichhaltige Informationen zu diesem Thema geben, werden wir diese prüfen, bewerten und darüber unverzüglich informieren.“
Übertragungen durch Schmierinfektionen über kontaminierte Oberflächen?
Wie das BfR auf seiner Webseite schreibt, gibt es auch für eine Übertragung des Virus durch Kontakt zu kontaminierten Gegenständen oder über kontaminierte Oberflächen, wodurch nachfolgend Infektionen beim Menschen aufgetreten wären, derzeit keine belastbaren Belege.
Allerdings sind laut den Fachleuten Übertragungen durch Schmierinfektionen über Oberflächen, die kurz zuvor mit Viren kontaminiert wurden, theoretisch denkbar und können nicht ausgeschlossen werden.
Fleisch vor dem Verzehr ausreichend erhitzen
Wer sich vor lebensmittelbedingten Infektionen schützen möchte, kann Fleisch und Geflügel laut dem BfR grundsätzlich vor dem Essen ausreichend und gleichmäßig erhitzen.
Grundsätzlich können Coronaviren von einer infizierten Person auf Wurst und Fleisch übertragen werden, wenn Hygieneregeln missachtet werden, zum Beispiel durch direktes Niesen oder Husten oder über verunreinigte Hände.
Allerdings minimieren die üblicherweise einzuhaltenden Hygieneregeln und Schutzmaßnahmen in den Schlacht- und Zerlegebetrieben das Kontaminationsrisiko von Fleisch und Fleischwaren mit Krankheitserregern, was auch für SARS-CoV-2 gilt.
Im Einzelhandel sind Fleisch und Fleischwaren in der Regel durch einen Spritzschutz an der Theke vor Niesen und Husten durch Kundinnen und Kunden geschützt, wodurch die Kontaminationsgefahr ebenfalls minimiert wird.
Dem BfR zufolge erscheint eine Schmierinfektion einer weiteren Person nur dann theoretisch möglich, wenn diese Lebensmittel kurz nach der Kontamination berührt und das Virus dann über die Hände auf die Schleimhäute der Nase, der Augen oder des Mundes übertragen wird.
Allgemeine Regeln der Alltagshygiene beachten
Eine Übertragung durch Schmierinfektion wäre aufgrund der relativ geringen Stabilität von Coronaviren in der Umwelt nur in einem kurzen Zeitraum nach der Kontamination denkbar.
Beim derzeitigen Ausbruch mit SARS-CoV-2 spielt der Übertragungsweg durch den Verzehr von Fleischwaren nach dem jetzigen Wissensstand keine Rolle.
Um sich vor Virusübertragungen zu schützen, ist es grundsätzlich wichtig, die allgemeinen Regeln der Alltagshygiene wie regelmäßiges Händewaschen und Fernhalten der Hände aus dem Gesicht auch bei der Zubereitung von Lebensmitteln zu beachten.
Zudem lässt sich das Risiko von lebensmittelbedingten Infektionen senken, wenn Fleisch und Geflügel vor dem Verzehr an allen Stellen mindestens zwei Minuten lang auf mindestens 70 Grad Celsius erhitzt werden, beziehungsweise bis austretender Fleischsaft klar ist und das Fleisch eine weißliche (Geflügel), graurosafarbene (Schwein) oder graubraune Farbe (Rind) angenommen hat. (ad)
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