Bundesländer empfehlen der Bundesregierung das Rx-Versandverbot
Der Bundesrat hat sich am heutigen Freitag in einem ersten Durchgang mit dem Apotheken-Stärkungsgesetz beschäftigt. Die Länderkammer hat mit knapper Mehrheit eine Stellungnahme beschlossen, in der die Länder der Bundesregierung Änderungen an dem Gesetz empfehlen. Eine der Forderungen der Länder: das Rx-Versandverbot. Das Plenum des Bundesrates folgt damit der Kritik des Gesundheitsausschusses, der das von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) geplante Rx-Boni-Verbot im Bundestag abgelehnt hatte.
Der Bundesrat empfiehlt der Bundesregierung, mit dem Apotheken-Stärkungsgesetz das Rx-Versandverbot zu beschließen. Das Plenum der Länderkammer hat soeben mit knapper Mehrheit (genaue Stimmenzahl wurde nicht bekanntgegeben) eine Stellungnahme zu der Reform beschlossen, die die Bundesregierung Mitte Juli im Kabinett durchgewinkt hatte. Konkret fordern die Länder eine kleine Neuregelung im Paragrafen 43 des AMG. Darin heißt es zurzeit: „Arzneimittel (…), die nicht (…) für den Verkehr außerhalb der Apotheken freigegeben sind, dürfen (…) berufs- oder gewerbsmäßig für den Endverbrauch nur in Apotheken und ohne behördliche Erlaubnis nicht im Wege des Versandes in den Verkehr gebracht werden; das Nähere regelt das Apothekengesetz.“ Gestrichen werden soll „ohne behördliche Erlaubnis“. Das heißt: Der Rx-Versand wäre somit nicht mehr möglich.
Die Länder begründen diese Forderung unter anderem damit, dass der Staat die Pflicht hat die Gesundheit seiner Bevölkerung zu schützen. Die Sicherstellung dieser Arzneimittelversorgung habe der Staat den Apotheken übertragen. Damit die Apotheken dieser Aufgabe nachkommen können, brauchen sie den Ländern zufolge den einheitlichen Abgabepreis, der durch das Rx-Versandverbot garantiert wird. Das Rx-Versandverbot sei zudem europa- und verfassungsrechtlich machbar. Das von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) geplante Rx-Boni-Verbot im SGB V kritisieren die Länder, unter anderem weil es aufgrund des Fokus auf GKV-Versicherte ungerecht sei. (Hier gibt es mehr Details zur Begründung.)
Welche Auswirkungen hat der Beschluss?
Die Zustimmung des Plenums zu dieser Beschlussempfehlung aus dem Gesundheitsausschuss war nicht selbstverständlich: Denn unter den Gesundheitsminister/-innen, die im Gesundheitsausschuss zusammenkommen, sind einige bekannte Gegner des Rx-Versandhandels. Dass eine Mehrheit der Gesundheitsminister die anderen Mitglieder Landesregierungen überzeugt, in denen oftmals FDP- und Grünen-Politiker sitzen, die gegen das Rx-Versandverbot sind, war daher eher unwahrscheinlich.
Welche Auswirkungen hat dieser Beschluss nun? Wahrscheinlich wenige bis gar keine. Denn: Das Apotheken-Stärkungsgesetz ist nicht zustimmungspflichtig, der Bundesrat kann es also nicht verhindern. Die jetzt beschlossene Stellungnahme wird der Bundesregierung übermittelt. Das Bundesgesundheitsministerium muss dann eine Gegenäußerung schreiben, in der sie sich sehr wahrscheinlich gegen das Rx-Versandverbot ausspricht. Anschließend wird die Stellungnahme des Bundesrates samt Gegenäußerung des BMG an den Bundestag übermittelt, damit die Debatte dort starten kann.
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