ABDA: Selbstmedikation erfordert Beratung

In einem aktuellen Positionspapier betont die ABDA den Stellenwert der Selbstmedikation in Deutschland – einerseits für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung und andererseits als Sparinstrument für die Krankenkassen. Eine entscheidende Rolle komme dabei den Apothekern zu: Denn sie seien häufig „der einzige fachliche Ansprechpartner für den Patienten“.

„Die Selbstmedikation ist damit eine tragende Säule der Arzneimittelversorgung und des Gesundheitssystems, muss aber zugleich unter Risikogesichtspunkten betrachtet werden“, warnt die ABDA in ihrem Positionspapier. Die öffentlichen Apotheken in Deutschland geben demnach jedes Jahr rund 1,4 Milliarden Arzneimittelpackungen ab. „Etwa die Hälfte davon sind verschreibungspflichtige Präparate, die nur auf ärztliches Rezept abgegeben werden dürfen. Die andere Hälfte sind verschreibungsfreie, in der Regel aber apothekenpflichtige Medikamente, die der Patient nach entsprechender Beratung durch das pharmazeutische Personal der Apotheke auf eigenen Wunsch für die Selbstmedikation erhält.“

Selbstmedikation: Apotheker als einziger Ansprechpartner

Die Anforderungen an die Qualität der Beratung und der Versorgung der Patienten sind der Standesvertretung zufolge bei der Abgabe verschreibungspflichtiger und nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel in der Apotheke grundsätzlich gleich. „Einen Unterschied gibt es allerdings: Bei der Selbstmedikation ist der Apotheker der einzige fachliche Ansprechpartner des Patienten.“ Daraus folge eine besondere heilberufliche Verantwortung für die Pharmazeuten.

Darüber hinaus leiste die Selbstmedikation „bei leichten Gesundheitsstörungen oder selbstlimitierenden Erkrankungen einen erheblichen Beitrag zur Entlastung des Gesundheitssystems und zur Vermeidung volkswirtschaftlicher Schäden“, heißt es in dem Positionspapier. Jährlich werden laut ABDA rund 400 Millionen Gesundheitsstörungen in der Selbstmedikation ‒ in der Regel unter Hinzuziehung einer Apotheke ‒ adressiert, sodass die Ausgaben der Gesetzlichen sowie der Privaten Krankenversicherung für Arzneimittel und nicht notwendige Arztbesuche entfallen. „Nach Modellrechnungen wird die Solidargemeinschaft damit um mehr als 20 Milliarden Euro entlastet“, schreibt die Standesvertretung.

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