Diese Untersuchungen zahlen die Kassen

In die Arztpraxis gehen, obwohl man gesund ist und sich gut fühlt? Das kann manchmal sinnvoll sein, um Krankheiten zu entdecken, die sich im Anfangsstadium nicht bemerkbar machen. Ein Überblick über die Untersuchungen, die die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) zahlen.

Check-up

Bislang steht die Untersuchung gesetzlich Versicherten ab 35 Jahren alle zwei Jahre zu. Ab voraussichtlich Frühjahr 2019 haben Kassenpatienten alle drei Jahre Anspruch darauf, dafür soll es eine weitere einmalige Untersuchung im Alter zwischen 18 bis 35 Jahren geben.

Beim Check-up stellt der Arzt ein paar Fragen zur Vorgeschichte des Patienten. Danach erfolgt eine körperliche Untersuchung, bei der unter anderem Herz, Bauch und Lunge überprüft werden, erläutert der Kieler Internist Ulrich R. Fölsch.

Eine Blutprobe wird mit Blick auf Blutzucker- und Cholesterinwerte untersucht. So lässt sich einschätzen, ob ein Risiko etwa für Diabetes besteht. Zudem wird beim Check-up der Blutdruck gemessen. Dieser Wert kann gemeinsam mit dem Cholesterin-Wert Aufschluss darüber geben, ob ein erhöhtes Risiko für Gefäßverkalkung oder für einen Herzinfarkt besteht. Ebenfalls zum Check-up gehört eine Urin-Untersuchung. Sie gibt Hinweise etwa auf Nieren- oder Blasenerkrankungen. Künftig überprüft der Arzt beim Check-up auch den Impfstatus, sagt Fölsch.

Hautkrebs-Screening

Hier geht es darum, Anzeichen für weißen oder schwarzen Hautkrebs aufzuspüren. Der Arzt schaut sich den ganzen Körper an. Dieses Screening sollte nach Möglichkeit in Verbindung mit dem Check-up durchgeführt werden, rät das Bundesgesundheitsministerium. In Anspruch nehmen können es alle Versicherten ab 35 Jahren alle zwei, künftig alle drei Jahre.

Darmkrebsfrüherkennung

Versicherte haben Anspruch auf zwei Darmspiegelungen zur Früherkennung. Entdeckt der Arzt dabei Schleimhautwucherungen, entfernt er sie sofort. Frauen können das Angebot auf Kassenkosten erstmals mit 55 Jahren wahrnehmen, Männer mit 50. Zwischen beiden Terminen müssen mindestens zehn Jahre liegen.

Im Alter von 50 bis 54 Jahren können Frauen und Männer jährlich einen speziellen Stuhltest durchführen lassen. Nehmen sie keine Darmspiegelung in Anspruch, können sie diesen Test ab 55 Jahren weiter alle zwei Jahre in Anspruch nehmen (Mehr Informationen zur Darmkrebs-Früherkennung finden Sie hier.)

Zahnvorsorge

Die GKV zahlt für ihre erwachsenen Versicherten zwei Kontrolluntersuchungen im Jahr. Außerdem kommt sie alle zwölf Monate für die Entfernung von harten und weichen Zahnbelägen auf.


Für Frauen

Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs

Versicherte ab einem Alter von 20 Jahren haben hierauf alle zwölf Monate Anspruch. Die Untersuchung erfolgt bei einem Gynäkologen. Dabei wird ein Abstrich vom Gebärmutterhals genommen sowie die inneren und äußeren Geschlechtsorgane untersucht, erklärt Ann Marini vom GKV Spitzenverband in Berlin.

Krebsfrüherkennung von Brustkrebs

Das ist eine GKV-Leistung für Frauen ab 30 Jahren. Im Fokus stehen Fragen nach der Veränderung von Haut oder Brust. Hinzu kommt laut Marini ein Abtasten des Arztes von Brust und Achselhöhlen auf Auffälligkeiten. Außerdem wird Frauen erklärt, wie sie ihre Brüste selbst abtasten können.

Chlamydien-Screening

Chlamydien sind Bakterien, die Entzündungen der Harnröhre, der Genitalien und des Enddarms verursachen können. Viele Chlamydien-Infektionen werden nicht entdeckt, weil sie kaum Beschwerden verursachen. Chlamydien können zu Unfruchtbarkeit führen – oder bei einer Schwangeren zu einer Frühgeburt. Anspruch auf ein jährliches Chlamydien-Screening haben gesetzlich Krankenversicherte bis zum Alter von 25 Jahren, so Marini.

Mammografie-Screening (Brustkrebs) für Frauen

Frauen ab 50 erhalten bis zu ihrem 69. Lebensjahr alle zwei Jahre eine Einladung zum Screening in einer zertifizierten medizinischen Einrichtung. Dabei werden ihre Brüste durch Mammografie geröntgt.


Für Männer

Früherkennung von Krebs im Genitalbereich, Prostatakrebs

Ab ihrem 45. Lebensjahr können Männer diese Untersuchung jährlich in Anspruch nehmen. Dabei werden die Prostata und die äußeren Genitale abgetastet.

Ultraschall-Screening (Bauchaortenaneurysma)

Seit Januar 2018 können Männer ab 65 einmalig eine Ultraschalluntersuchung in Anspruch nehmen, bei der per Ultraschall geschaut wird, ob sich die Bauchschlagader erweitert hat – also ein sogenanntes Bauchaortenaneurysma vorliegt. Die Untersuchung werde nur Männern angeboten, weil diese wesentlich häufiger betroffen seien als Frauen, heißt es beim Bundesgesundheitsministerium.

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