Ein Jahr DSGVO: Verstärkte Kontrollen geplant

Vor einigen Jahren hätte sich wohl kaum ein Apotheker träumen lassen, in welchem Umfang er sich einmal mit dem Datenschutz befassen würde. Damals führte das Thema unter dem ­alten Datenschutzregime noch ein Schattendasein. Das änderte sich mit dem Wirksamwerden der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018. Nun ist die DSGVO schon ein Jahr alt. Grund genug für eine kleine Zwischenbilanz und einen Ausblick in die Zukunft.

Vor einem Jahr war die Aufregung groß. Kaum ein Unternehmen war sich sicher, die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung ausreichend umgesetzt zu haben, und Spekulationen in den Medien zu möglichen Abmahnwellen und hohen Bußgeldern taten ihr Übriges. Mittlerweile hat sich die Aufregung gelegt. Als wiederkehrendes Thema in den Medien hat sich die Datenschutz-Grundverordnung aber gehalten. Insbesondere haben Berichte über geschwärzte Fotos in Kindergärten, verschwundene Klingelschilder oder die abgesagte Wunsch­zettel-Aktion auf dem Rother Weihnachtsmarkt über das ganze Jahr hinweg für Schlagzeilen und einiges Schmunzeln gesorgt. Oftmals lagen diese datenschutzrechtlichen Kuriositäten jedoch nicht in der Datenschutz-Grundverordnung selbst begründet, sondern in der fehlenden Kenntnis ihrer Vorschriften und Rechtsunsicherheiten bei den Verantwortlichen.

Angesichts der bestehenden Rechtsunsicherheiten haben sich die Datenschutz-Aufsichtsbehörden der Länder entgegen allen Befürchtungen im ersten Jahr der Datenschutz-Grundverordnung vorrangig auf die Beratung konzentriert und sich mit der Verteilung von Bußgeldern zurückgehalten. Doch das könnte sich nun ändern. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informations­freiheit Baden-Württemberg hat schon angekündigt, dass „2019 das Jahr der Kontrolle“ wird. Es sollen 250 angekündigte und unangekündigte Kontrollen durchgeführt werden. Ein Schwerpunkt der Kontrollen wird das Gesundheitswesen sein. Hier stehen insbesondere Krankenhäuser, Arztpraxen und Apotheken im Fokus.

Mehr zum Thema lesen Sie im Beitrag von Rechtsanwältin Dr. Svenja Buckstegge in der aktuellen AZ  2019, Nr. 22, S. 7. 

Quelle: Den ganzen Artikel lesen