DocMorris scheitert mit Schadenersatzklage gegen Apothekerkammer

Das hat sich der niederländische Versender DocMorris sicheranders vorgestellt: Das Landgericht Düsseldorf hat am heutigen Mittwoch die auch von derPublikumspresse interessiert verfolgte Schadenersatzklage des Unternehmens gegen dieApothekerkammer Nordrhein abgewiesen. 15 Millionen Euro wollte DocMorriserstreiten. Denn die Kammer war immer wieder gegen Rx-Boni-Aktionen derNiederländer vorgegangen – bis im Oktober 2016 das EuGH-Urteil fiel, das die Boni für zulässig befand.

Mit einer Schadenersatzklage vor dem Landgericht Düsseldorf forderteder niederländische Versender DocMorris 15 Millionen Euro von der ApothekerkammerNordrhein (AKNR). Doch daraus wird vorläufig nichts. Das Gericht hat die Klage am heutigen Mittwoch in erster Instanz abgewiesen. Es war durchaus nicht selbstverständlich, dass heute überhaupteine Entscheidung fiel. Bei einer vorangegangenen Verhandlung im Februar hatte man noch gar nicht über einen möglicherweise entstandenen Schaden gesprochen – schon gar nicht über seine Höhe.

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Doch worum geht es konkret? Die AKNR hatte vor dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19.Oktober 2016 mehrfach erfolgreich das Landgericht Köln angerufen, um gegenRx-Boni-Aktionen von DocMorris und die damit verbundenen Verstöße gegen dieRx-Preisbindung vorzugehen. Schließlich hatte im Sommer 2012 der GemeinsameSenat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes entschieden, dass sich ausländischeVersandapotheken an die Arzneimittelpreisverordnung halten müssen, wenn sie verschreibungspflichtigeArzneimittel an Patienten in Deutschland versenden. Und auch der Gesetzgeberhatte klargestellt, dass die Preisbindung im grenzüberschreitendenArzneimittelversand genauso gilt wie im inländischen.

Die vor allem in einstweiligen Verfügungsverfahrenergangenen Entscheidungen aus Köln ließ die Kammer auch vollstrecken. DocMorriswirft der AKNR nun vor, diese Vollstreckungen seien unangemessen und ungerechtfertigtgewesen. Dabei beruft sich der Versender auf besagtes EuGH-Urteil von 2016. DenSchaden, der DocMorris durch die Vollstreckungen entstanden ist, beziffert dieVersandapotheke auf rund 15 Millionen Euro. Die AKNR hält die Vorwürfe für unbegründet.

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